CDU-Fraktion fordert Aufhebung des Grundsätzegesetzes zur Funktional- und Verwaltungsreform und des Vorschaltgesetzes zur Gebietsreform
Reformschritte neu ordnen und mit Aufgabenkritik beginnen
Erfurt – Das Land soll Verwaltungsaufgaben abbauen und in einem Landesorganisationsgesetz klären, was dann zukünftig noch auf welcher Ebene oder gar außerhalb der öffentlichen Verwaltungen erledigt werden kann. Das ist Kern eines Plenarantrags, den die CDU-Landtagsfraktion heute im Kloster Volkenroda verabschiedet hat. Das Vorschaltgesetz zur Gebietsreform und das Grundsätzegesetz zur Funktional- und Verwaltungsreform sollen dazu aufgehoben werden. „An dem von Rot-Rot-Grün angestoßenen Reformpaket stimmt schlichtweg nichts. Es führt zu mehr Behörden, mehr Bürokratie und Posten und mehr Durcheinander. Dieser Prozess muss abgebrochen und mit einer Aufgabenkritik neu begonnen werden. Die weiteren Schritte zu einer schlanken und dauerhaft leistungsfähigen Verwaltung entwickeln wir daraus“, erläuterte der CDU-Fraktionsvorsitzende Mike Mohring den Antrag.
Gegen beide von Rot-Rot-Grün durchgesetzten Gesetze hat die CDU-Fraktion Klage vor dem Thüringer Verfassungsgerichtshof eingereicht. Mohring sieht in dem durch die Linkskoalition „eilig nachgeschobenen Grundsätzegesetz zur Funktional- und Verwaltungsreform“ keinen Weg zu einer zukunftsfähigen Verwaltung. „Es offenbart auf erschreckende Weise, dass Rot-Rot-Grün keine Vorstellung hat, wie die Thüringer Verwaltung in Zukunft aussehen soll. Deshalb können daraus auch keine Maßstäbe oder Regeln für Gebietsstrukturen abgeleitet werden. Jeder konkrete Regelungsgehalt fehlt. Damit verstößt die Landesregierung abermals gegen elementare rechtsstaatliche Grundsätze und greift erneut in die kommunale Selbstverwaltung ein“, so der CDU-Fraktionsvorsitzende wörtlich.
Mit ihrem eigenen Antrag will die Fraktion die Funktional- und Verwaltungsreform komplett neu aufsetzen. Beginnen soll sie mit einer Aufgabenerhebung und Aufgabenkritik. Dazu schlägt die Union sieben Kriterien vor. So sollen Aufgaben wissenschaftlich-technischer Natur außerhalb der Landesverwaltung erledigt werden. Geprüft werden soll auch, welche Aufgaben durch Dritte zweckmäßiger und wirtschaftlicher erledigt werden können. Mohring verwies auf den TÜV als ein Beispiel, das möglicherweise auch auf andere Aufgaben übertragbar sei. Aufgaben die einen hohen Spezialisierungsgrad, aber geringen Personalaufwand erfordern, sollen auf das Landesverwaltungsamt übertragen, andere kommunalisiert werden. „Übertragung und Entlastung müssen danach organisiert werden, wer was besser kann. Der Bedarf an staatlicher Aufsicht muss deutlich sinken. Am Ende geht es darum, Aufgaben und Standards abzubauen und den daraus folgenden Verwaltungsaufbau in einem Landesorganisationsgesetz nachvollziehbar zu strukturieren“, sagte der CDU-Fraktionsvorsitzende abschließend.
Dr. Karl-Eckhard Hahn
Pressesprecher