Mike Mohring: Rot-Rot-Grün brüskiert die Bürger und den Landtag
Erfurt – Der von Rot-Rot-Grün angekündigte Landeshaushalt für das Jahr 2020 und die damit wahrscheinliche Wahl des 7. Thüringer Landtags am 10. November 2019 werden Thema im Plenum der kommenden Woche. Die CDU-Fraktion hat heute eine entsprechende Aktuelle Stunde beantragt. Das sagte der Vorsitzende der CDU-Fraktion, Mike Mohring, in Erfurt. „Der Wahltermin orientiert sich weder an den Interessen der Bürger noch am Willen des Thüringer Verfassungsgebers“, sagte Mohring. Mit einem Haushalt für 2020 „versucht die Ramelow-Regierung ein Haushaltsjahr zu prägen, für das sie keine Legitimation durch die Bürger und den Landtag hat. Mit einem frühzeitigen Wahltermin gäbe es keinen Grund, die Thüringer und ihr Parlament dermaßen zu brüskieren“, fügte er hinzu.
Laut Mohring würde sich die Landesregierung im Rahmen des Üblichen bewegen, wenn sie mit der Aufstellung des Haushalts beginnt, die Verabschiedung im Landtag sei jedoch eine Anmaßung. „Sollte dieses Vorhaben ernst gemeint sein, zeigt es mangelnden Respekt vor den Bürgern. Der Haushalt ist die in Zahlen gegossene Landespolitik. Die rot-rot-grüne Koalitionsregierung würde damit Weichen für eine Zeit stellen, für die sie gar kein Mandat der Wähler hat“, so Mohring. Es besteht nach seiner Überzeugung keinerlei Notwendigkeit für ein derartiges Verfahren, wenn die Bürger den Landtag wie üblich im Sommer wählen können. „Dann gibt es auch ausreichend Zeit, um den Haushalt für 2020 rechtzeitig auf den Weg zu bringen. Das würde allerdings demokratische Fairness voraussetzen“, sagte der CDU-Fraktionsvorsitzende.
Dass Rot-Rot-Grün sich allem Anschein nach für den 10. November 2019 als Wahltermin entscheiden will, ist laut Mohring allein in der Befürchtung begründet, dass die Linkskoalition eine Episode bleiben wird. Wille des Verfassungsgebers seien hingegen Wahlen im Sommer oder Frühherbst. Das ergibt sich nach Ansicht des CDU-Politikers unter anderem aus Art. 50 Absatz 1 ThürVerf. Die Änderung ist seinerzeit für die Wahlen 2009 in die Landesverfassung eingefügt worden, um damals und zukünftig Wahlen in diesem Zeitraum zu ermöglichen. „Davon versprach man sich offensichtlich höhere Wahlbeteiligungen, was staatspolitisch immer wünschenswert sein sollte. An diesem Willen des Verfassungsgesetzgebers kann man nicht so einfach vorbei“, sagte Mohring.
Dr. Karl-Eckhard Hahn
Pressesprecher