Mohring: Viele Fragen deuten auf offensichtliche Zweifel
Erfurt – „Das Verfassungsgericht hegt offensichtlich Zweifel, ob das Gesetzgebungsverfahren korrekt abgelaufen ist, die Anhörungsverpflichtung des Landtages unterlaufen wurde und die Kommunen ausreichend angehört worden sind. Zudem hat der Senat mit intensiven Nachfragen zur materiellen Verfassungsmäßigkeit des Vorschaltgesetzes Schwerpunkte seiner Prüfung erkennen lassen.“ Das hat der Vorsitzende der CDU-Fraktion im Thüringer Landtag, Mike Mohring, nach der achtstündigen mündlichen Verhandlung zum Vorschaltgesetz zur Gebietsreform vor dem Thüringer Verfassungsgerichtshof in Weimar gesagt. Das Gericht hat heute über eine Normenkontrollklage der Fraktion gegen das Gesetz beraten. Mohring erwartet, „dass der Hof eine für Thüringen kluge Entscheidung treffen wird. Er hat sich mit der Materie sehr intensiv sowohl formell als auch materiell auseinandergesetzt.“
Besonders genau fragten die Verfassungsrichter nach, warum bei der zweiten Lesung und Abstimmung zum Vorschaltgesetz am 23. Juni 2016 den Abgeordneten die Protokolle der Anhörung der Kommunalen Spitzenverbände im Innenausschuss nicht vorgelegen haben. Thüringens oberste Juristen suchten überdies nach einer Erklärung, warum die in der Landesverfassung (Art. 92 ThürLV) ausdrücklich vorgeschriebene Anhörung von Gebietskörperschaften versäumt worden ist. Die CDU-Fraktion vertritt den Standpunkt, dass der Regelungsgehalt des Vorschaltgesetzes eine Anhörung der Kommunen, insbesondere der Landkreise, und nicht allein ihrer Spitzenverbände zwingend erfordert hätte. „Die Landesregierung hat den engen Zeitplan, mit dem sie über Verfassungsrecht hinweg gegangen ist, schlicht nicht begründen können“, so die Einschätzung des CDU-Fraktionsvorsitzenden.
Dr. Karl-Eckhard Hahn
Pressesprecher