Unverständnis für verfassungswidrige Übergangsregelung
Erfurt – Die CDU-Fraktion im Thüringer Landtag begrüßt, dass Rot-Rot-Grün seine gescheiterte Politik zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen korrigiert und auf ein Angebot der CDU eingeht, die Straßenausbaubeiträge mit einer gemeinsamen Initiative abzuschaffen. Zugleich kritisiert die Fraktion jedoch, dass die 2017 beschlossenen Änderungen des Kommunalabgabengesetzes dennoch zunächst zum 1. Januar 2019 in Kraft treten sollen. „Selbst wenn es nur für eine Übergangszeit ist, werden damit Regeln eingeführt, die verfassungswidrig und geeignet sind Unfrieden in Dörfer und Städte zu tragen“, sagte dazu der CDU-Innenpolitiker Raymond Walk. Er erneuerte die Forderung seiner Fraktion, diese Änderungen rückgängig zu machen und das alte, verfassungskonforme Recht vorübergehend wieder in Geltung zu setzen.
Der Vorsitzende der CDU-Fraktion, Mike Mohring, hatte Rot-Rot-Grün bereits Anfang September 2018 angeboten, Gespräche über die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge aufzunehmen. „Wir freuen uns, dass die Regierungskoalition diesen Vorstoß aufgreift, und sich nun ebenfalls in diese Richtung bewegt, nachdem ihre Neuregelung komplett vor den Baum gegangen ist“, so Walk. Die Union sei bereit, an einer tragfähigen, für die Bürger und Kommunen verlässlichen Lösung mitzuarbeiten. „Sie muss über die Wahlperiode hinaus reichen, egal wer nach 2019 Regierungsverantwortung trägt“, sagte der Innenpolitiker und Landtagsabgeordnete.
Nicht nachvollziehen kann und will Walk, „warum Rot-Rot-Grün allerdings zunächst eine Rechtslage schafft, deren mangelnde Tauglichkeit sie durch die geplante neuerliche Änderung im Grunde eingesteht“. Ein vom Gemeinde- und Städtebund Thüringen beauftragter Gutachter, der Verwaltungsrechtler Prof. Dr. Michael Quaas, war Ende August zum Ergebnis gekommen, dass die von Rot-Rot-Grün beschlossene Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes verfassungswidrig ist. Darüber werde zu reden sein.
Dr. Karl-Eckhard Hahn
Pressesprecher