Schard: „Sachliche Ausschussarbeit als Grundlage staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen“

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28.03.2024
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Zu der Berichterstattung des Freien Worts und der Südthüringer Zeitung (Donnerstagsausgabe) über eine Strafanzeige gegen Ministerpräsident Bodo Ramelow im Zusammenhang mit der Postenaffäre seiner Regierung erklärt der justizpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Thüringer Landtag, Stefan Schard:

„Die bisherigen Expertenaussagen im Ausschuss, unter anderem von Prof. Dr. Gert-Armin Neuhäuser und Prof. Dr. Frank Saliger, haben zweifelsfrei ergeben, dass Bodo Ramelow als Unterzeichner der Ernennungsurkunden selbstverständlich auch für deren Inhalt verantwortlich ist. Konkret bedeutet das auch, dass der Ministerpräsident im Fall der Staatssekretäre vermögensbetreuungspflichtig im Sinne des Untreuetatbestandes ist.

In der Gesamtschau aller Umstände müssten Herrn Ramelow die Verstöße gegen Rechtsnormen bei der Einstellung von Staatssekretären bekannt gewesen sein. Es liegen somit klare Anknüpfungspunkte für eine Prüfung auch des Vorsatzes als subjektivem Straftatbestand vor. Im Lichte dieser Erkenntnisse erscheint eine Strafanzeige nur folgerichtig und konsequent. Als CDU-Fraktion werden wir uns weiter auf die sachliche Arbeit im Ausschuss konzentrieren, deren Ergebnisse selbstverständlich als Grundlage für weitere Ermittlungen der Staatsanwaltschaft dienen können.“

Felix Voigt
Pressesprecher