Altersgrenze für Bürgermeister anheben

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„Die Leistungsfähigkeit eines Bürgermeisters oder Landrats hängt nicht von dessen Alter ab."

Mit 65 Jahren ist in Thüringen Schluss – hauptamtliche Bürgermeister und Landräte dürfen in diesem Alter nicht mehr gewählt werden. Angesichts der Rente mit 67 und einem ebensolchen Pensionsalter für normale Beamte ist das „nicht mehr zeitgemäß“, findet der CDU-Kommunalexperte Wolf-gang Fiedler. Die CDU-Fraktion beantragt deshalb die Anhebung dieser Altersgrenze auf 67 Jahre. 

„Die Leistungsfähigkeit eines Bürgermeisters oder Landrats hängt nicht von dessen Alter ab. Wir sollten nicht länger freiwillig auf die Lebens- und Amtserfahrung älterer Kandidaten und ihre Bereitschaft zu kommunalpolitischem Engagement verzichten“, begründete Fiedler den Vorstoß.