Windparks: Mehr Mitsprache für Bürger und Kommunen sichern

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Bürger und Kommunen sollen wirksamere Möglichkeiten erhalten, um sich gegen Windräder vor der eigenen Haustür zu wehren. Die Chancen dafür stehen bisher nicht sonderlich gut, weil für Windkraftanlagen im Baugesetzbuch des Bundes Sonderrechte bestehen. Die will das Land Brandenburg jetzt deutschlandweit abschaffen und hat einen entsprechenden Antrag im Bundesrat gestellt. Die CDU-Landtagsfraktion hat Thüringens Landesregierung aufgefordert, diesem Antrag zuzustimmen. Nach Meinung des energiepolitischen Sprechers der Fraktion, Stefan Gruhner, ist der Handlungsbedarf umso größer, als die Weltgesundheitsorganisation (WHO) kürzlich auf gesundheitliche Risiken durch Windkraftanlagen hingewiesen hat.

Neu ist die Forderung Brandenburgs nicht. Bereits Anfang 2017 hat die CDU die Regierung Bodo Ramelows im Landtag zu einer Bundesratsinitiative aufgefordert, die der aktuellen aus Potsdam entspricht. Rot-Rot-Grün hatte das im Erfurter Landesparlament jedoch abgelehnt. Die sogenannte Privilegierung der Windenergie im Baugesetzbuch gilt als entscheidende planungsrechtliche Sonderregelung, die den massiven Ausbau der Windenergie in den letzten Jahren ermöglicht hat. Gruhner teilt die Einschätzung der Brandenburger Landesregierung, dass die betroffenen Kommunen unter diesen Umständen kaum eine Chance haben, sich gegen Windparks vor ihrer Haustür durchzusetzen.

Auf einen Sinneswandel in der Staatskanzlei hofft Gruhner auch vor dem Hintergrund einer aktuellen Studie der WHO zu den gesundheitlichen Folgen des Umgebungslärms. Dabei sind auch Windkraftanlagen ins Visier geraten. Die WHO empfiehlt, die in Deutschland gültigen Grenzwerte für die Anlagen zu senken. Die CDU hat wiederholt auf gesundheitliche Risiken durch Lärm, Infraschall und Schlagschatten hin-gewiesen. „Die wirksamste Gegenmaßnahme ist ausreichend Abstand zur Wohnbebauung, doch davon will Rot-Rot-Grün nichts wissen. So wird die Akzeptanz der Energiewende unnötig gefährdet“, befürchtet Gruhner.