CDU-Fraktion: Gut eine Million Euro zusätzlich für die Sportförderung

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Vorschlag für umfassende Gesetzesänderungen am Glücksspiel- und Sportfördergesetz

 Nach den Vorstellungen der Union sollen die im Thüringer Glücksspiel-gesetz festgeschriebenen Mindesteinnahmen von 8,81 Millionen Euro auf neun Millionen Euro pro Jahr für die Jahre von 2016 bis 2019 angehoben werden. In der Summe bedeutsamer ist eine weitere Änderung: Künftig soll der Sport bis zur Grenze von einer Million Euro ein Drittel der Einnahmen aus der Sportwettensteuer zusätzlich erhalten. Dass diese Summe erreicht wird steht für Grob außer Frage, da pro Jahr rund vier Millionen Euro Steuern aus den Sportwetten anfallen. „Es ist nur folgerichtig, wenn ein größerer Anteil davon in den Sport zurückfließt“, so Grob wörtlich. Die CDU wolle damit auch ein Wahlversprechen umsetzen.
 
Im Sportfördergesetz möchte die CDU-Fraktion vor allem die Landessportkonferenz stärken. Sie soll um jeweils einen Vertreter der Dopingberatungsstelle, des Dopingopferhilfevereins, des Instituts für Sportwissenschaften an der Friedrich-Schiller-Universität Jena und des Kinderschutzbundes erweitert werden. Dieser Akzentsetzung entsprechend möchte die Union jährliche Berichte des Landessportbundes (LSB) zu seinen Anti-Dopingaktivitäten und zum Kinderschutz an die Landessportkonferenz im Gesetz vorschreiben.

Über dies soll der LSB zur Umsetzung von Ziel- und Leistungsvereinbarungen berichten. Auf Grundlage derartiger Vereinbarungen zwischen dem Land und dem LSB sollen künftig die Sportfördermittel ausgereicht werden. „Wir wollen so die fachliche Eigenverantwortung des Sports stärken und über mehr Transparenz eine erhöhte Akzeptanz sichern. Deshalb soll sich die  Landessportkonferenz intensiver mit den Kernthemen des Sports, speziell dem Breiten- und Leistungssport befassen“, so Grob. Abschließend betonte er das Interesse der CDU an einer fraktionsübergreifenden Einigung im Bereich der Sportförderung.
 
 
Dr. Karl-Eckhard Hahn
Pressesprecher

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