CDU warnt vor Totalumbau des Schulsystems durch Inklusives Schulgesetz
Tischner: Förderschulen mit Schulteilen erhalten
Erfurt - "Solange die Linkskoalition sich selbst noch nicht einig ist, was sie mit der Schulgesetznovelle genau will und welche Auswirkungen ein solches Gesetz hätte, sollte sie auch den Gesetzgebungsprozess nicht weiter vorantreiben." Das hat der bildungspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Christian Tischner, zu den heutigen Medienberichten über Streitigkeiten innerhalb der Linkskoalition über die Ausgestaltung des geplanten Inklusiven Schulgesetzes gesagt. Die CDU-Fraktion bekennt sich zum Ziel der Inklusion von Schülerinnen und Schülern mit Behinderung und sonderpädagogischem Förderbedarf, spricht sich aber eindeutig für den Erhalt von Förderschulen mit Schulteilen aus. "Denn so vielfältig wie die Formen von Behinderungen müssen auch die Beschulungsangebote sein. Schüler sollten immer an der Schule unterrichtet werden, die sie optimal fördert und ihre individuellen Voraussetzungen, Begabungen und Bedürfnisse berücksichtigt", sagte Tischner.
Der Bildungspolitiker fordert das Bildungsministerium dazu auf, "sich eher Gedanken darüber zu machen, wie die bestehenden personellen Herausforderungen gelöst werden, anstatt mit einem Totalumbau des Schulgesetzes weitere Baustellen aufzumachen". Die Schulen seien bei der Umsetzung der Inklusion in der Vergangenheit nicht ausreichend mitgenommen worden, Lehrerinnen und Lehrer stießen zunehmend an die Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit, so Tischner - auch, weil vielerorts die richtigen Voraussetzungen an den Schulen fehlten. "Inklusion muss für die Lehrer an den Thüringer Schulen leistbar werden. Deshalb sprechen wir uns gerade in der derzeit angespannten Personalsituation gegen eine so umfassende Schulgesetznovelle aus. Man darf die Schulen nicht zur Inklusion zwingen, sondern muss sie durch gute Rahmenbedingungen ermöglichen", sagte der Abgeordnete.
Schüler sollten immer an der Schule unterrichtet werden, die sie optimal fördert und ihre individuellen Voraussetzungen, Begabungen und Bedürfnisse berücksichtigt
Christian Tischner bildungspolitischer Sprecher
Tischner betonte, Menschen mit Behinderung hätten einen Anspruch auf eine gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft. Voraussetzung hierfür sei eine ihren Bedürfnissen entsprechende Förderung im Schulwesen. Nach Ansicht der CDU-Fraktion kann sich eine gemeinsame Beschulung positiv auf die Leistungs- und Intelligenzentwicklung der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf auswirken und den Ausbau der sozialen Kompetenzen aller Schülerinnen und Schüler fördern. "Förderzentren unterstützen die Schulen bei dieser Aufgabe. Sie sind die Schulen, die intensive und fachliche Unterstützung in kleinen Lerngruppen ermöglichen", ist sich Tischner sicher. "Das Thüringer Schulsystem muss immer die Belange aller Schülerinnen und Schüler im Auge haben. Gelingt das nicht, besteht die Gefahr, dass die Inklusion aufgrund von mangelnder Akzeptanz scheitert", so Tischners Befürchtung.
Kristina Scherer
Referentin für Öffentlichkeitsarbeit