Mario Voigt: Rot-Rot-Grün setzt sich über massive Bedenken der Wirtschaft und des Ehrenamts hinweg
Erfurt – Der netzpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Prof. Dr. Mario Voigt, hat die Datenschutzbehörden aufgefordert, bei der Anwendung der neuen EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) Maß und Mitte zu wahren und nach dem Grundprinzip „Verwarnen statt strafen“ zu verfahren. Die CDU-Fraktion befürchtet, dass durch die am Freitag in Kraft tretende DSGVO vor allem Vereine, Ehrenamtliche, Freiberufler und kleinere Unternehmen erheblich in Bedrängnis kommen könnten. „Datenschutz wird immer wichtiger, doch er muss praxistauglich, mittelstands- und ehrenamtsfreundlich sein“, so der Abgeordnete wörtlich. Scharf kritisierte Voigt, dass Thüringens Datenschutzbeauftragter Lutz Hasse keine Schonfristen einräumen, sondern neue Kompetenzen umgehend voll ausschöpfen will. Voigt begrüßte Überlegungen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, das befürchtete Abmahnwesen darauf spezialisierter Anwaltskanzleien gesetzlich einzuschränken.
Der Thüringer Landtag hat heute gegen die Stimmen der CDU-Fraktion ein Artikelgesetz der Landesregierung beraten, mit dem Landesrecht in 26 Gesetzen an die DSGVO angepasst wird. Voigt hielt der Ramelow-Regierung und den Koalitionsfraktionen vor, die Öffnungsklauseln in der DSGVO nicht ausreichend genutzt zu haben. Die CDU-Fraktion hatte ihre Erwartungen an die Landesregierung in einem von Rot-Rot-Grün abgelehnten Entschließungsantrag zusammengefasst. Danach sollte sie sich im Bund unter anderem dafür einsetzen, dass kleiner Unternehmen und Vereine von der Verpflichtung befreit werden, einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen und ausreichend Zeit erhalten, ihren Meldepflichten nachzukommen. Sanktionsmöglichkeiten gegenüber Organisationen und Vereinen mit überwiegend ehrenamtlichen Vorständen sollten herabgesetzt werden.
Voigt bedauerte, dass sich Rot-Rot-Grün mit der Ablehnung des Unions-Antrags „über massive Bedenken aus den Reihen der Wirtschaft und des Ehrenamtes einfach hinweggesetzt hat“. Er appellierte an den Landesdatenschutzbeauftragten, Bußgelder nur als letztes Mittel einzusetzen. Ein entsprechendes Vorgehen hat die Bundesbeauftragte für den Datenschutz bereits angekündigt. Der Netzbeauftragte der CDU-Fraktion regte an, bis zum 31. Dezember 2018 eine Schonfrist einzuhalten. Voigt verwies auf die in Österreich gesetzlich beschlossene Auslegung der DSGVO. Danach soll bei einem erstmals festgestellten Verstoß gegen die neue EU-Verordnung nur verwarnt, aber keine Strafe verhängt werden.
Dr. Karl-Eckhard Hahn
Pressesprecher