Lehmann: „Bürgerbeauftragter macht Verwaltungshandeln nachvollziehbar und transparent“

Erfurt – „Der Bürgerbeauftragte fungiert als geschickter Mittler zwischen Bürgern, Politik und Verwaltung. Sein Wirken macht Verwaltungshandeln bürgernah und transparent.“ Das hat die Sprecherin für Petitionen der CDU-Landtagsfraktion, Annette Lehmann, anlässlich der Präsentation des Jahresberichts 2017 des Bürgerbeauftragten am Mittwoch in Erfurt gesagt. Kurt Herzberg erfülle sein Amt „gleichermaßen mit Sachkenntnis und Einfühlungsvermögen“. Sein Jahresbericht belege anschaulich, „dass die Institution des Bürgerbeauftragten eine gefragte Anlaufstelle für hilfesuchende Bürgerinnen und Bürger ist“. Gleichzeitig dankte Lehmann dem Bürgerbeauftragten für seine ebenso intensive wie vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Petitionsausschuss.

Der Bürgerbeauftragte hat nach Lehmanns Worten große Bedeutung für Bürger, die mit Entscheidungen von staatlichen und kommunalen Behörden nicht einverstanden sind oder einfach nur Hilfe und Auskunft suchen. „Seine wertvolle Arbeit erspart hilfesuchenden Bürgern in vielen Fällen langwierige Auseinandersetzungen mit den Behörden und stärkt so das Vertrauen in Politik und Demokratie nachhaltig“, so die CDU-Abgeordnete. Sie teilt die Feststellung Herzbergs, dass grundsätzliche Probleme und Fragen insbesondere im Bereich der Schule bestehen. Die Ursache sieht die Abgeordnete in der Handlungsunfähigkeit und der zunehmenden Verunsicherung durch die Linkskoalition: „Der Unterrichtsausfall spitzt sich weiter zu, die Betreuung in den Horten hat sich massiv verschlechtert, Stellen werden nicht besetzt. Die Schulpolitik folgt noch immer den falschen Zielen und bleibt Lösungen für die zentralen Herausforderungen schuldig“, fasste Lehmann ihre Eindrücke des Regierungshandelns zusammen.

2017 haben sich die Thüringer mit 741 Anliegen und Problemen an den Bürgerbeauftragten gewandt. Zusammen mit noch offenen Fällen aus dem Vorjahr hat der Beauftragte 735 Anliegen abschließend behandelt und in vielen Fällen die Anliegen im Sinne der Bürger geregelt. Bei 20,4 Prozent der abgeschlossenen Fälle konnte der Bürgerbeauftragte dem Anliegen tatsächlich abhelfen, bei 23 Prozent die gesuchten Information geben. Bei einem Drittel konnte der Bürgerbeauftragte zwar nicht unmittelbar helfen, hat aber Verwaltungshandeln geprüft, erklärt und zu einvernehmlichen Lösungen und somit zu mehr Akzeptanz behördlicher Entscheidungen beigetragen, so Lehmann abschließend.

Felix Voigt
Stellv. Pressesprecher

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