Urbach: „Kürzung der Aufwandsentschädigung bei den Wehren ist nicht akzeptabel“
Erfurt – Die CDU-Fraktion im Thüringer Landtag macht die Aufwandsentschädigung der neuen Feuerwehr-Entschädigungsverordnung zum Thema einer aktuellen Stunde. „Künftig soll die ohnehin geringe Aufwandsentschädigung ab der jeweils zweiten ehrenamtlichen Aufgabe in den Wehren um die Hälfte gekürzt werden. Das ist nicht akzeptabel“, so das CDU-Mitglied des Innenausschusses Jonas Urbach. Wer beispielsweise in seiner Freizeit gleichzeitig Aufgaben in der Jungendfeuerwehr übernehme und das Amt des Ortsbrandmeisters bekleide, bekomme vom Innenministerium nur noch den reduzierten Erstattungssatz für sein ehrenamtliches Engagement überwiesen. „Das ist politisch kleinlich und mit Vorstellungen von einer Stärkung des Ehrenamts nicht vereinbar“, so Urbach weiter. Hierüber werde im Parlament zu sprechen sein. Ziel sei eine Änderung des entsprechenden Paragrafen 5 in der neu eingeführten Verordnung.
Diese Verordnung ist seit Dezember 2019 in Kraft. Vertreter des Landesfeuerwehrverbandes bezeichneten diesen Passus in der Verordnung gegenüber der CDU-Landtagsfraktion als „Missachtung des ehrenamtlichen Brand- und Katastrophenschutzes, die Ungleichheit in der Behandlung von Ehrenamtsfunktionen“ schaffe.
Matthias Thüsing
Stellv. Pressesprecher