Vor dem morgigen Kabinettsbeschluss und der anschließenden gemeinsamen Sitzung von Bildungs- und Sozialausschuss zur Neufassung der Thüringer Corona-Verordnung erklärt der sozialpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Thadäus König:
„An dem Verordnungsentwurf der Landesregierung sehen wir noch Nachbesserungsbedarf. Wie unter anderem in Bayern, Sachsen und Sachsen-Anhalt sollten die Kontaktbeschränkungen mit Blick auf mehr Familienfreundlichkeit bei privaten Treffen erweitert werden. Die Regelung des Treffens mit einem Haushalt und einer weiteren Person soll bestehen bleiben, aber mit dem Zusatz versehen werden, dass Kinder unter drei Jahren nicht mit eingerechnet werden. Somit könnte eine Mutter oder ein Vater zu einem Treffen mit einem anderen Haushalt ihr Baby mitnehmen. Zusätzlich sollten Betreuungsgemeinschaften für Kinder bis 14 Jahre möglich sein und nicht, wie derzeit noch, nur für Kinder bis 6 Jahre. Auch Beerdingungen sollten zumindest im engeren Familien- und Freundeskreis stattfinden können, indem die maximale Teilnehmerzahl von 15 auf 25 Personen erhöht wird, um beispielsweise die Teilnahme aller Enkelkinder zu ermöglichen.
Auch in der Dienstleistungsbranche und im Handel lässt die positive Entwicklung der Inzidenzwerte aus unserer Sicht erste Lockerungen zu. Dies sollte, analog zu der noch vergangenen Herbst in Thüringen getroffenen Regelung, ein Angebot der gesamten Bandbreite der körpernahen Dienstleistungen ermöglichen und nicht nur der Friseure. Auch Bau- und Gartenmärkte, Gärtnereien und Blumenläden sollten mit Blick auf die anstehende Gartensaison schon jetzt öffnen dürfen, so wie dies beispielsweise in Hessen, Sachsen, Nordrhein-Westfalen und ab dem Wochenende auch in Schleswig-Holstein und Niedersachsen Gärtnereien möglich ist.”
Für den Bereich der Feuerwehren ergänzt der CDU-Innenpolitiker Jonas Urbach:
„Die neue Corona-Verordnung muss so angepasst werden, dass die Ausbildung der freiwilligen Feuerwehren unter Einhaltung der vorhandenen Hygienekonzepte wieder möglich ist. Auch im vergangenen Jahr wurde dies nach dem Lockdown schnell so geregelt. Die Kameradinnen und Kameraden sind durch die Einsätze in den vergangenen Monaten geübt im Umgang mit den Vorsichtsmaßnahmen und haben gezeigt, dass sie verantwortungsvoll mit der Situation umgehen. Eine regelmäßige Ausbildung ist wichtig, um den Ausbildungsstand aufrecht zu erhalten. Zudem sind insbesondere Atemschutzausbildungen dringend geboten, da sich ein Rückstand bei der Ausbildung nur schwer aufholen lässt, diese Kameradinnen und Kameraden aber besonders dringend gebraucht werden. Auch die Thüringer Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule muss mit einem geeigneten Konzept kurzfristig wieder ihren Dienst aufnehmen, um dem Ausbildungsstau zu begegnen.“
Felix Voigt
Pressesprecher