König: „Thüringer haben ein Recht auf Weihnachten mit der Familie“
Erfurt - Die CDU-Landtagsfraktion hat die Landesregierung in der heutigen Sitzung des Sozialausschusses aufgefordert, die Corona-Verordnung in entscheidenden Punkten nachzubessern. „Die Thüringerinnen und Thüringer wollen schon heute wissen, wie sie ihre Feiertage verbringen können. Sie wollen wissen, ob ein Weihnachten im Kreise der Familie möglich ist. Warum sollen sie auf diese Gewissheit verzichten, die ihre Mitbürger in Sachsen oder Niedersachsen längst haben?“, verwies der sozialpolitische Sprecher der Landtags-CDU, Dr. Thadäus König, auf die sächsische und niedersächsische Verordnung, welche genau die Lockerungen vom 23. Dezember bis 1. Januar vorsieht, auf die sich die Ministerpräsidenten mit der Kanzlerin bei ihrer vorletzten Zusammenkunft geeinigt hatten.
Gleiches gelte für die Regelungen bei Trauerfeiern und Beerdigungen, die in Thüringen auf 15 teilnehmende Personen beschränkt wurden. „Trauer und jemanden die letzte Ehre zu erweisen, sind höchstpersönliche Angelegenheiten und nichts, was in irgendeiner Form verschiebbar ist. Angehörige müssen die Möglichkeit erhalten, ihre Verstorbenen zu ihrer letzten Ruhestätte zu begleiten und Abschied zu nehmen”, verwies König auch hier auf Sachsen und weitere Bundesländer, die keine Beschränkungen vorsehen. „Es kann nicht sein, dass Familien in Thüringen darüber entscheiden müssen, welche Enkelkinder an der Beerdigung der Oma teilnehmen können und welche nicht“, machte König in der Debatte deutlich. In der heutigen Ausschusssitzung hat die CDU-Fraktion jedoch erreicht, dass das Thüringer Gesundheitsministerium die getroffene Regelung noch einmal grundlegend überprüfen wird.
Ein weiterer Kritikpunkt der CDU-Fraktion sind die Vorgaben für öffentliche Flächen, auf denen Mundschutzpflicht besteht. „Bei diesem Thema lässt die Landesregierung die Kommunen und ihre Gesundheitsämter einmal mehr alleine. Die Kommunen brauchen dringend klare Anleitungen und Handlungsempfehlungen, wie solche Regeln zu gestalten sind. Das dürfen wir jetzt nicht auch noch den Gesundheitsämtern vor Ort aufbürden“, so König.
Felix Voigt
Pressesprecher