Der auf Antrag der CDU-Fraktion im Thüringer Landtag eingesetzte Untersuchungsausschuss „Politische Gewaltkriminalität“ fand sich am 3. Mai 2022 zu seiner konstituierenden Sitzung zusammen. Rechtsextremismus, Islamismus und nicht zuletzt auch Linksextremismus sind hochaktuelle Bedrohungen für die Innere Sicherheit Thüringens. Umso wichtiger ist es, dass der Untersuchungsausschuss zu politischer Gewalt nach vielen Verzögerungen nun endlich mit der Arbeit anfangen kann. Der Innenpolitische Sprecher der CDU-Fraktion Raymond Walk wurde bereits zum Beginn des Jahres 2022 zum Vorsitzenden des Ausschusses gewählt. Die Sprecherfunktion wird seit September 2022 durch den früheren Fraktionsvorsitzenden Mike Mohring ausgeübt.
Gerade weil sich die Spirale der politischen Gewalt in Thüringen immer weiterdreht, wie gerade im April 2022 wieder durch Großeinsätze der Ermittlungsbehörden in der rechten Szene in Eisenach oder den Prozess gegen die linksextremen Gewalttäter um die Studentin Lina E. offenkundig wurde, ist der Landtag in der Pflicht, sich dieser Bedrohung zu widmen.
Beinahe im Wochentakt wird uns vor Augen geführt, wie zwingend eine konsequente Beschäftigung mit den Phänomenen politischer Gewalt heute ist. Rechtsextremismus, Islamismus und Linksextremismus sind ein riesiges Problem in Thüringen. Die Fallzahlen sind in der zweiten Hälfte des vergangenen Jahrzehnts um zwei Drittel angestiegen. Diese Gewalttaten müssen systematisch untersucht werden. Zudem braucht es aus Sicht der CDU-Fraktion Klarheit darüber, ob die Landesregierung die Sicherheitsbehörden personell und technisch so ausgestattet hat, dass sie in der Lage sind, der politisch motivierten Gewaltkriminalität angemessen entgegenzutreten. Für die CDU-Fraktion steht fest: Thüringen darf nicht länger Schwerpunktregion für extremistische Gewalt sein, in der sich das gewaltorientierte Spektrum immer weiter radikalisiert.
Das Gewaltmonopol des Staates muss gegen jede Form von Extremismus verteidigt werden. Die Bundesrepublik Deutschland ist eine streitbare, wehrhafte Demokratie. Gegen Bestrebungen, die freiheitliche demokratische Grundordnung abzuschaffen trifft das Grundgesetz selbst Vorkehrungen. Dieses Selbstverständnis setzt zugleich voraus, den Feinden dieser Ordnung nicht die Mittel zu ihrer Abschaffung in die Hände zu geben und ihnen entschlossen entgegenzutreten – unabhängig von ihren jeweiligen politischen Motiven.