CDU-Fraktion sieht Land in der Pflicht, Religionsunterricht umfassend abzusichern

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Gudrun Holbe: Sprachfähigkeit in Fragen der Religion immer wichtiger

Erfurt – „Religionsunterricht in konfessionsgemischten Schülergruppen kann pädagogisch fruchtbar sein. Er darf allerdings nicht dazu führen, dass der Staat sich aus seiner Verpflichtung zurückzieht, konfessionsgebundenen Religionsunterricht anzubieten.“ Das hat die religionspolitische Sprecherin der CDU-Landtagsfraktion, Gudrun Holbe, anlässlich einer Religionslehrertagung gesagt, die das Thüringer Institut für Lehrerfortbildung, Lehrplanentwicklung und Medien (ThILLM), die Evangelische Kirche in Mitteldeutschland (EKM) und das Katholische Bistum Erfurt gemeinsam veranstalten. „Guter Religions- oder Ethikunterricht befähigt Schüler, Antworten auf Sinn- und Seinsfragen zu suchen und hilft ihnen, ein Leben in Verantwortung zu führen. Er gehört in jede Schule“, sagte Holbe.

In Thüringen nimmt rund jeder vierte Schüler am Religionsunterricht teil. Der Unterricht ist ordentliches Lehrfach an allen öffentlichen Schulen, mit Ausnahme bekenntnisfreier Schulen. Gut 600 Lehrer unterrichten evangelische und rund 170 katholische Religionslehre. Ein Teil des Unterrichts wird durch sogenannte kirchliche Gestellungskräfte abgesichert. Immer wieder kommt es jedoch zu Kürzungen in der Stundentafel und dem kompletten Ausfall von Religionsunterricht, vor allem im Bereich der Berufsschulen. Holbe sieht das Land in der Pflicht, die Ausbildung und Einstellung von Religionslehrern mit gleichem Nachdruck zu betreiben wie dies für andere Fächer der Fall ist. „Wer mit wachen Augen durch dieses Land geht, der sieht, dass Fragen der Religion und Ethik immer bedeutsamer werden. Wir können uns Sprach- und Orientierungslosigkeit in diesem Bereich immer weniger leisten“, so die religionspolitische Sprecherin. 

Holbe zeigte Sympathie für Überlegungen, aus den unterschiedlichen konfessionellen Perspektiven einen pädagogischen Gewinn im Sinne „gesteigerter Sensibilität für religiöse Fragen und Empfindlichkeiten zu erzielen. Die ökumenische Formel von der versöhnten Verschiedenheit lehrt eine Haltung, die über den Religionsunterricht hinaus fruchtbar sein kann. Dies darf allerdings nicht dazu führen, den konfessionsgebundenen Religionsunterricht aufzugeben. Das Land steht nach wie vor in der Pflicht, ihn abzusichern“, schloss die religionspolitische Sprecherin. 

Dr. Karl-Eckhard Hahn
Pressesprecher

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