Anhörung im Innenausschuss zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes
Zahlreiche rechtliche Zweifel aus Gründen der Abgabengerechtigkeit
Erfurt – „Der Gesetzentwurf wird in seiner jetzigen Fassung weder die Bürger zufriedenstellen, noch stellt er einen Vorteil gegenüber der bestehenden Rechtslage dar.“ Das sagte die Abgeordnete Gudrun Holbe, Mitglied im Innenarbeitskreis der CDU-Fraktion, heute am Rande der mündlichen Anhörung im Innenausschuss zu dem von der Landesregierung vorgelegten Gesetzentwurf zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes. Der Gesetzentwurf stellt es unter anderem ins Ermessen der Gemeinden ob sie Beiträge für Straßenbaumaßnahmen erheben, die vor dem 1. Januar 2006 beendet wurden.
Laut Holbe wird „die geplante, aber nicht näher begründete Stichtagsregelung zu einer Ungleichbehandlung der Bürger führen. Zudem ist nicht nachvollziehbar, warum die gegenwärtig schlüssige und zudem gerichtlich bestätigte Rechtslage aufgeweicht werden soll“, so die Abgeordnete wörtlich. Der Thüringer Gemeinde- und Städtebund, aber auch der Thüringer Rechnungshof und das Thüringer Oberverwaltungsgericht äußerten zahlreiche rechtliche Zweifel, vor allem im Hinblick auf den verfassungsmäßigen Grundsatz der Abgabengerechtigkeit. „Selbst ein vom Thüringer Justizministerium verfasstes Gutachten zu dem Gesetzentwurf soll zu erheblichen verfassungsrechtlichen Bedenken gekommen sein“, hob Holbe abschließend hervor.
Dr. Karl-Eckhard Hahn
Pressesprecher