Entlastungsleistungen für Pflegebedürftige werden Thema im Sozialausschuss des Landtags

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Jörg Thamm: Zu hohe Hürden für Anbieter von Hilfsdienstleistungen?

Erfurt – Kommen die seit Januar 2017 möglichen Betreuungs- und Entlastungsleistungen für Pflegebedürftige und ihren Angehörigen in Thüringen an? Dieser Frage will die CDU-Fraktion im Thüringer Landtag im Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit nachgehen. Das hat der pflegepolitische Sprecher der Fraktion, Jörg Thamm, heute in Erfurt angekündigt. Mit der letzten Pflegereform ist ein monatlicher Entlastungsbeitrag von 125 Euro eingeführt worden. Damit sollen Hilfen finanziert werden, die nicht unmittelbar der Altenpflege zuzurechnen sind, etwa hauswirtschaftliche Leistungen. Das Zentrum für Qualität in der Pflege (ZQP) hatte Ende Februar 2018 berichtet, dass der Entlastungsbeitrag ein Jahr nach dem Inkrafttreten des Pflegestärkungsgesetzes in 70 Prozent der möglichen Fälle nicht genutzt werde. Der Sozialverband VdK Deutschland e.V. beklagte hohe Hürden für die Zulassung von Dienstleistern.

Laut Thamm soll der Entlastungsbeitrag Pflegebedürftigen helfen, „ihr Dasein möglichst lange selbständig und in vertrauter Umgebung zu gestalten. Dafür ist Unterstützung im Haushalt, Begleitung oder die Erledigung von Wegen manchmal ausschlaggebend. Zugleich trägt diese Zusatzleistung dazu bei, die professionellen Altenpfleger zu entlasten.“ Die häusliche Pflege sei überdies kostengünstiger als eine Heimunterbringung. Der Selbstbefassungsantrag der CDU-Fraktion zielt zunächst darauf, die Sachlage für Thüringen zu klären. „Wenn tatsächlich nur der kleinere Teil der Antragsberechtigten die Entlastungsleistungen nutzen kann oder mögliche Anbieter von Dienstleistungen an unnötigen Hürden im Anerkennungsverfahren scheitern, dann besteht Handlungsbedarf“, so der pflegepolitische Sprecher. 

Die Zulassung von Anbietern ist in der „Thüringer Verordnung über die Anerkennung und Förderung von Angeboten zur Unterstützung Pflegebedürftiger im Alltag“ (ThürAUPAVO) vom 21. November 2017 geregelt. Die Zulassungsvoraussetzungen unterscheiden sich von Land zu Land. Abweichungen gibt es etwa beim Umfang vorgeschriebener Schulungen für die Helfertätigkeiten. Thüringen sieht für ehrenamtliche Helfer und die Unterstützung im Haushalt 30 Stunden Schulung und für sonstige Helfer mindestens 160 Stunden, zuzüglich eines zweiwöchigen Praktikums in einer stationären Pflegeeinrichtung oder bei einem ambulanten Pflegedienst, vor. Das sind im Ländervergleich hohe Anforderungen. Für Thamm ist die Frage offen, „ob flexiblere, an der jeweiligen Aufgabe orientierte Auflagen nicht ausreichend und besser wären“. Die CDU-Fraktion will sich eine Meinung bilden, wenn das Thema im Ausschuss und gegebenenfalls durch eine Anhörung hinreichend ausgeleuchtet ist. 

Dr. Karl-Eckhard Hahn
Pressesprecher

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