CDU-Fraktion fordert einheitliche Fortbildungsförderung ehrenamtlicher Richter
Walsmann: Rot-Rot-Grün betreibt pure Klientelpolitik
Erfurt - „Rot-Rot-Grün betreibt pure Klientelpolitik. Das hat unsere Justiz – das hat unsere Rechtsprechung nicht verdient.“ Mit diesen Worten hat die CDU-Abgeordnete und frühere Thüringer Justizministerin Marion Walsmann in der Plenardebatte am Donnerstagnachmittag einen rot-rot-grünen Antrag zur Fortbildung ehrenamtlicher Richter kritisiert. Die Regierungsfraktionen wollen deren Fortbildung zwar fördern – aber nicht einheitlich. In den Genuss der Fördermittel sollen nach dem Willen von Rot-Rot-Grün nur ehrenamtliche Richter an Arbeits- und Sozialgerichten kommen. „Richtig wäre es aber, alle ehrenamtlichen Richter gleich zu fördern. Worin unterscheidet sich denn die ehrenamtliche Richterin in der Verwaltungsgerichtsbarkeit, die zunehmend mit Asylverfahren belastet ist, vom ehrenamtlichen Richter in der Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit? Ist das Amt des Schöffens in Strafsachen so viel einfacher zu bewältigen, als das eines Ehrenamtlichen in der Arbeitsgerichtsbarkeit?“, fragte Walsmann.