CDU-Fraktion übt scharfe Kritik an Gutachten-Auftrag zu Abgeordnetenrechten

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Geibert: Verstoß gegen die Freiheit des Mandats und Oppositionsrechte

Erfurt - Die CDU-Fraktion im Thüringer Landtag übt scharfe Kritik an einem Gutachten, das der Untersuchungsausschuss zur Lauinger-Affäre in Auftrag gegeben hat. Danach sollen Redebeiträge der Abgeordneten in der Plenarsitzung vom 23. November 2017 zur Causa Lauinger durch einen externen Gutachter rechtlich bewertet werden. Die CDU sieht darin nach den Worten ihres Obmanns in diesem Untersuchungsausschuss, Jörg Geibert, "einen eklatanten Verstoß gegen die Freiheit des Mandats und die Abgeordneten-Indemnität. Der Ausschuss ist ganz gewiss nicht das Gremium, dass über die Grenzen der Abgeordnetenrechte zu befinden hat", so der Obmann wörtlich.

Setzt sich die Lesart der Ausschussmehrheit durch, dass Themen von Untersuchungsausschüssen auf weiteren parlamentarischen Wegen nicht mehr aufgegriffen werden dürfen, sieht Geibert Abgeordneten- und Oppositionsrechte ernstlich gefährdet. "Der Untersuchungsausschuss würde damit zum sichersten Instrument, potentiell skandalträchtige Sachverhalte der öffentlichen Debatte zu entziehen. Die Dinge würden damit regelrecht auf den Kopf gestellt", sagte der Weimarer Abgeordnete.

Dr. Karl-Eckhard Hahn
Pressesprecher

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