Geibert: Chance vertan, Instrumentarium gegen Rechtsrockkonzerte zu etablieren

Erfurt – Im Schulterschluss mit der AfD-Fraktion hat Rot-Rot-Grün im Thüringer Landtag einen Entwurf der CDU-Fraktion für ein Thüringer Versammlungsgesetz abgelehnt, das unter anderem die Verhinderung von Rechtsrockkonzerten zum Ziel hat. „Die Linkskoalition hat die Chance vertan, gemeinsam mit der CDU-Fraktion nach Wegen zu suchen, der tiefbraunen Gelddruckmaschine den Strom abzustellen. Warum sie nicht wenigstens in den Ausschüssen darüber beraten wollte, hat sie leider auch in der Plenardebatte nicht deutlich machen können“, sagte dazu der parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Landtagsfraktion, Jörg Geibert. Zuvor hatten Linke, Grüne, SPD und AfD gegen die sonst in solchen Fällen übliche Ausschussüberweisung gestimmt.

Mit ihrem Entwurf für ein Thüringer Versammlungsgesetz steht die CDU-Fraktion in guter Tradition mit fünf Bundesländern, die bereits eigene Versammlungsgesetze beschlossen haben – ein Weg, den Rot-Rot-Grün in Thüringen nun offenkundig ausschlägt. „In Sonntagsreden wird die Linkskoalition nicht müde, den Kampf gegen rechte Umtriebe wie eine Monstranz vor sich herzutragen. Doch jetzt, wo sie Gelegenheit bekommt, ein konkretes Instrumentarium dagegen zu etablieren, macht sie einen Rückzieher“, erklärte Geibert. „Rot-Rot-Grün ist offenbar in großer Sorge, dass die gegen unseren Gesetzentwurf vorgebrachten Aspekte einer genaueren Bewertung in der Ausschussberatung nicht standhalten.“ 

Mit Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Love-Parade machte Geibert deutlich, dass der Grad der Kommerzialisierung einer Veranstaltung ein Kriterium sein kann, ob diese tatsächlich als Versammlung einzustufen und entsprechend zu genehmigen ist. Demnach muss bei als Versammlung angemeldeten Veranstaltungen die öffentliche Meinungsbildung im Vordergrund stehen. „Wir wollen verhindern, dass Rechtsextremisten hier unter dem Deckmantel der Versammlungs- und Meinungsfreiheit mit kommerziellen Veranstaltungen Kasse machen. Leider zeigt sich Rot-Rot-Grün noch nicht einmal ansatzweise bereit, über diese Möglichkeit zu diskutieren.“ Dass die Demokratie damit klarkommen müsse, dass die Versammlungsfreiheit auch extreme und verfassungsfeindliche Meinungen schützt, stelle der Gesetzentwurf der CDU-Fraktion nicht in Frage, so Geibert. „Dennoch sollten wir im Rahmen unserer landesrechtlichen Mittel alle Möglichkeiten prüfen, dass sich Thüringen nicht weiter zu einer Rechtsrock-Hochburg entwickelt, wie es in den vergangenen Jahren unter Rot-Rot-Grün der Fall war.“ 

Felix Voigt
Stellv. Pressesprecher

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