Bühl: „Landesregierung muss den Begriff 'Großveranstaltung' definieren“
Erfurt – Die CDU-Fraktion im Thüringer Landtag fordert von der Landesregierung verlässliche Aussagen zur Definition von Großveranstaltungen ein. Diese lassen bisher auf sich warten. „Solange niemand weiß, wie gerade im Hinblick auf den Infektionsschutz eine Großveranstaltung zu charakterisieren ist, müssen Veranstalter, Caterer oder Messe-Gesellschaften unnötigerweise im Trüben fischen. Es besteht keine Perspektive, welche Veranstaltungen abzusagen sind oder aufrechterhalten werden können“, so der parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Landtagsfraktion, Andreas Bühl.
Es reiche nicht aus, eine mögliche Erlaubnis von Großveranstaltungen ab dem Sommer allein an der Teilnehmerzahl festzumachen. Auch Alkoholausschank, Örtlichkeit oder Art der Veranstaltung seien aus der Sicht des Infektionsschutzes wichtige Parameter, die in die Entscheidungen einzubeziehen seien. „Ein feuchtfröhlicher Partyabend mit wenigen hundert Personen kann ein deutlich größeres Infektionsrisiko darstellen, als wenn 1000 Leute beim Thüringer Wandertag in gesittetem Abstand hintereinander laufen“, erklärte Bühl.
Bühl plädierte für ein klares, nachvollziehbares Regelwerk der Landesregierung, an dem sich die Genehmigungsbehörden orientieren können. Es dürfe weder sein, dass etwa Veranstalter in eigener Verantwortlichkeit über die Zulässigkeit einer Großveranstaltung entscheiden, noch sei es zumutbar, wegen unklarer Vorgaben des Landes etwa die Bürgermeister in die Rolle eines Richters zu drängen, der eine Kirmes im Ort erlauben oder verbieten müsse.
Matthias Thüsing
Stellv. Pressesprecher