Malsch: „Wirtschaftsministerium muss schnell und rückwirkend nachbessern“
Erfurt – Der Abgeordnete der CDU-Fraktion im Thüringer Landtag Marcus Malsch fordert die rückwirkende Angleichung des Landes-Soforthilfeprogramms für Kleinunternehmen an die bestehende Bundesregelung. „Betriebe mit einer zusammengerechneten Mitarbeiterzahl zwischen fünf und sechs Vollzeitstellen erhalten in Thüringen bis zu 4000 Euro weniger Soforthilfe als im Rest der Republik“, so Malsch. Hintergrund sei die strikte Regelauslegung, wonach im Freistaat Betriebe ab sechs Vollzeitstellen den Höchstsatz an Hilfsgeldern erhalten würden, im damit verbundenen Bundesprogramm der Höchstbetrag bereits bei mehr als fünf Angestellten greife. „Dieser Fehler enthält 453 Firmen im Freistaat insgesamt 1,8 Millionen Euro Soforthilfe vor“, so Malsch. „In der aktuellen Situation können 4000 Euro sehr leicht den Unterschied zwischen Rettung und Insolvenz ausmachen. Ich verstehe nicht, wie Wirtschaftsminister Tiefensee (SPD) da nicht schon längst gegengesteuert hat.“
Der Unionsabgeordnete kritisierte weiter, dass gegen behördliche Entscheidungen im Zusammenhang mit diesem Soforthilfeprogramm kein Widerspruch eingelegt werden kann, sondern sofort geklagt werden muss. „Das wiederum kostet Geld, dass viele Betriebe bekanntlich gerade nicht haben.“ Malsch forderte Tiefensee auf, das Programm umgehend im Sinne der Thüringer Kleinunternehmer zu ändern und die fehlenden Gelder schnellstens auszahlen zu lassen.
Matthias Thüsing
Stellv. Pressesprecher