Malsch: „Wichtige Entlastung für Thüringer Landwirte“
Erfurt – Auf Drängen der CDU-Landtagsfraktion wird sich der Freistaat Thüringen künftig wieder zu einem Drittel an den Kosten für die Beseitigung von Tierkörpern beteiligen. Dazu hat die Union in den Haushaltsberatungen die Bereitstellung von drei Millionen Euro durchgesetzt. Gleichzeitig hat der Landtag einem CDU-Antrag zugestimmt, der eine entsprechende Änderung des Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes (ThürTierNebG) vorsieht. „Die Landesregierung muss unverzüglich einen Entwurf vorlegen. Die Thüringer Landwirte brauchen diese wichtige Entlastung jetzt, und nicht irgendwann“, erklärte dazu der landwirtschaftspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Marcus Malsch.
Notwendig geworden war die Initiative der CDU-Fraktion infolge der massiven Kostensteigerungen für die Beseitigung von Tierkörpern. Die Landwirte rechnen für 2023 mit Mehrkosten in Höhe von 200 bis 300 Prozent. Während es in der Vergangenheit eine Drittellösung für die Kosten zwischen Land, Landkreisen und Landwirten gab, tragen die Landwirte seit dem Rückzug des Landes aus der Finanzierung im Jahr 2011 zwei Drittel der Kosten. „Die Thüringer Tierhalter sind auf diese Unterstützung angewiesen. Die Kosten für die Beseitigung von Schlachtabfällen gehen durch die Decke, während die Ampel in Berlin für immer weitere Belastungen unserer Bauern sorgt“, verwies Malsch auf die aktuellen Pläne der Bundesregierung, die Steuererleichterungen beim Agrar-Diesel und den Kfz-Gebühren für Landmaschinen zu streichen.
Die Zuweisungen des Landes in Höhe von drei Millionen Euro fließen an den Zweckverband Tierkörperbeseitigung, der für die Beseitigung von tierischen Neben- oder Folgeprodukten gemäß des Thüringer Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes zuständig ist.
Felix Voigt
Pressesprecher