Malsch: "Wer Fehler gemacht hat, muss sie auch korrigieren wollen"
Erfurt – Als „unverantwortlich“ kritisiert der CDU-Landtagsabgeordnete, Marcus Malsch, die jüngsten Versäumnisse des Wirtschaftsministeriums bei der Auszahlung der Corona-Hilfen des Bundes. „Erst verbockt die Behörde die korrekte Abwicklung der Bundeshilfen an bis zu 453 Unternehmen. Und nachdem das gerichtlich festgestellt wurde, versucht das Wirtschaftsministerium mittels Falschdarstellungen in den Medien um die Nachzahlung in einer maximalen Höhe von 2,7 Millionen Euro herum zu kommen“, ärgert sich Malsch. Hier gehe es um Betriebe in Not. Da sollten Eitelkeiten des Behördenapparates keine Rolle spielen. „Wer Fehler macht, muss auch darauf hinwirken sie bestmöglich im Sinne des Geschädigten zu korrigieren.“
Malsch hatte in der vergangenen Woche als ehrenamtlicher Geschäftsführer eines Dorfladens eine Nachzahlung der Corona-Hilfen für den Betrieb erstritten. Grund für den Rechtsanspruch war die fehlerhafte Anwendung von Förderbestimmungen bei der Auszahlung von Bundeshilfen durch die Thüringer Aufbaubank gewesen. „Leider wurden die Widerspruchsverfahren für solche Bewilligungen abgeschafft, so dass betroffene Unternehmen nun direkt vor Gericht ziehen müssen“, erklärt Malsch. Diesen mit zusätzlichen finanziellen Risiken verbundenen Schritt hätten sich viele Unternehmen angesichts der kritischen Geschäftsentwicklung im Frühjahr nicht getraut. Insofern sei es richtig dargestellt, dass nur er geklagt habe. „Aber anders als vom Sprecher des Wirtschaftsministeriums behauptet, handelt es sich nicht um einen Einzelfall. Weil bei allen 453 Unternehmen exakt derselbe Fehler begangen wurde, kommt der Entscheidung des Meininger Verwaltungsgerichts der Status einer Musterklage zu.“ Malsch hatte seiner Erwartung Ausdruck verliehen, dass das Ministerium nun von sich aus, die entsprechenden Nachzahlungen vornehmen wird. „Da das offensichtlich nicht geplant ist, werde ich jetzt über die Kammern Kontakt zu den betroffenen Unternehmen aufnehmen, und sie korrekt über ihre Ansprüche informieren.“ Es sei traurig, dass sich Thüringens kleine Firmen offensichtlich nicht auf das Thüringer Wirtschaftsministerium verlassen können“, so Malsch weiter.
Hintergrund:
Unternehmen bis 5 Mitarbeitern erhalten vom Bund Corona-Hilfen in Höhe von 9.000 Euro, auszuzahlen durch die Thüringer Aufbaubank. Ab 5,1 Mitarbeitern (eine Summe, die durch die zusammengerechneten Arbeitszeiten von Teilzeitkräften entsteht) erhöht sich der Anspruch auf 15.000 Euro. Thüringen hat jedoch in Abweichung der bundesrechtlichen Bestimmungen erst ab einer Gesamtzahl v0n 6 Mitarbeitern den höheren Betrag ausbezahlt. Eine Veränderung der Auszahlungskriterien des Bundesprogramms stand dem Thüringer Wirtschaftsministerium bzw. der Aufbaubank jedoch nicht zu, so der Tenor des (beigefügten) Urteils.
Die klagende Glasbach EVENT GmbH beschäftigt Voll- und Teilzeitkräfte im Gesamtumfang von 5,75 Vollzeit-Stellen.
Matthias Thüsing
Stellv. Pressesprecher
Kenntnisnahme Malsch
Muendliche Anfrage 13 Sitzung