Tischner: „Ministerium bringt Kindergärten und Grundschulen in die Bredouille“
Erfurt – „Träger von Grundschulen und Kindergärten können nicht erst am Donnerstag eine Verordnung erhalten, die bereits montags umgesetzt werden soll. Zudem lässt die neue Verordnung zahlreiche Fragen ungeklärt.“ Mit diesen Worten hat der stellvertretende Vorsitzende und bildungspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Christian Tischner, die Informationspolitik des Bildungsministeriums zur Erweiterung des Bildungs- und Betreuungsangebotes an Kindergärten und Grundschulen ab dem 15. Juni 2020 kritisiert. „Dass sich neben dem Thüringer Lehrerverband nun auch die Träger von Kindergärten und Grundschulen kritisch äußern, sollte dem Ministerium zu denken geben“, sagte Tischner und kündigte eine mündliche Anfrage seiner Fraktion zu zentralen offenen Fragen der Verordnung für die kommende Landtagssitzung an. Dass durch diese Verordnung beispielsweise Tatbestände normiert und mit Bußgeldern belegt werden, die eine Ordnungswidrigkeit darstellen, lehnt die CDU-Fraktion ab. Schul- und Kindergartenleitungen, aber auch die in den Einrichtungen tätigen Lehrer und Erzieher sollten nicht unter Generalverdacht gestellt, sondern bei der Umsetzung der Maßnahmen durch klare Vorgaben und Handlungsempfehlungen unterstützt werden, so Tischner.
„Wir halten die umgehende weitere Öffnung von Kindergärten und Grundschulen nach wie vor für einen notwendigen und angesichts des aktuellen Infektionsgeschehens auch richtigen Schritt. Die Einrichtungen hätten jedoch deutlich mehr Vorlauf zur Umsetzung der neuen Regelungen benötigt, den ihnen das Ministerium leider nicht gelassen hat“, erklärte der CDU-Abgeordnete. „Viele wissen nicht, wie sie ab Montag eine Betreuung von mindestens sechs Stunden mit dem zur Verfügung stehenden Personal abdecken sollen und werden mit ihren Problemen allein gelassen“, so Tischner weiter. Unklarheit bestehe zudem in der Frage der Definition einer Gruppe sowie von begründeten Ausnahmefällen, in denen Personal zwischen den verschiedenen Gruppen wechseln darf. Diese Antworten bleibe die Verordnung schuldig, für die Organisation der Betreuung und des Personaleinsatzes seien sie aber zentral.
Nicht durchdacht scheint Tischner auch die Frage der Notbetreuung. „Offensichtlich soll auch die Notbetreuung in den Klassen 5 und 6 der weiterführenden Schulen komplett wegfallen. Das steht jedoch mit der Erweiterung des Betreuungsangebotes an Kindergärten und Grundschulen in keinem sachlichen Zusammenhang, da an den weiterführenden Schulen nach wie vor ein Wechsel von Präsenz- und Distanzunterricht stattfindet und die Kinder mit dem Wegfall der Notbetreuung kein verlässliches tägliches Betreuungsangebot mehr haben“, kritisiert Tischner und ergänzt: „Auch im Falle der erneuten Schließung von Kindergärten oder Grundschulen beziehungsweise einzelnen Gruppen oder Klassen ist der Anspruch auf Notbetreuung in der Verordnung widersprüchlich formuliert. Etwas mehr Vorausschau und Klarheit hätte diesem wichtigen Schritt, alle Kinder so schnell wie möglich wieder täglich in die Kindergärten und Grundschulen zu bekommen, sicher gut getan.“
Felix Voigt
Pressesprecher