Bildungsministerium versäumt rechtzeitige Verlängerung der Richtlinie für Schulsozialarbeit

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Bildungsministerium versäumt rechtzeitige Verlängerung der Richtlinie für Schulsozialarbeit

Bühl: Landesregierung provoziert befristete Arbeitsverträge bei Kommunen


Erfurt – Das Thüringer Bildungsministerium hat es offenbar versäumt, rechtzeitig mit der Überarbeitung der Richtlinie für „schulbezogene Jugendsozialarbeit“ zu beginnen. Die bisherige Richtlinie läuft am 30. Juni 2016 aus und die vorgesehene Neufassung wird aller Voraussicht nach nicht rechtzeitig fertig, um einen nahtlosen Anschluss zu garantieren. „Ein weiteres Mal hat es das Bildungsministerium verschlafen, rechtzeitig Klarheit über die künftige Finanzierung zu schaffen, so dass nun bei Trägern und Kommunen Unsicherheit aufkommt“, erklärte dazu der jugendpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Thüringer Landtag, Andreas Bühl.

Laut Bühl sind den Landkreisen die Mittel nur bis zum Ende des Kalenderjahres bewilligt worden, womit die Finanzierung lediglich für das nächste Schulhalbjahr gesichert ist. Das Auslaufen der Richtlinie erzeuge Zweifel an einer langfristigen Perspektive der Schulsozialarbeit in Thüringen, so der CDU-Abgeordnete. „Die Landesregierung provoziert befristete Arbeitsverträge bei Kommunen und untergräbt so ihr eigenes Ziel sicherer Beschäftigung aus dem Koalitionsvertrag“, erklärte Bühl weiter. Dass es nach wie vor Kommunen gebe, die ihre Schulsozialarbeiter nur befristet einstellen, verdeutliche dies: „Gerade in dem sensiblen Feld der Schulsozialarbeit ist es wichtig, dass eine engagierte und nachhaltige Arbeit an den Schulen gewährleistet ist. Dafür braucht es eine verlässliche Finanzierung“, so Bühls Forderung.
 
Kristina Scherer
Referentin für Öffentlichkeitsarbeit

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