Rosin: Kita-Gesetzgebung von Rot-Rot-Grün muss auf verfassungsfestem Boden stehen
Erfurt – Die CDU-Fraktion im Thüringer Landtag hat heute im Bildungsausschuss eine weitere Anhörung zur Neuregelung der Kindertagesbetreuung beantragt. Das teilte die Bildungspolitikerin Marion Rosin am Rande der Ausschusssitzung mit. „Wir wollen, dass die Kommunalen Spitzenverbände ihre Anhörungsrechte umfassend wahrnehmen können und Formfehler vermieden werden, die zu rechtlichen Unsicherheiten führen“, sagte Rosin. Nach Ansicht der CDU ergeben sich aus einem Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen zusätzliche Belastungen für die Kommunen. Außerdem hatte die Landesregierung nachträglich Änderungen an dem Gesetzestext veranlasst, der bereits für die Anhörung versandt worden war. „Jenseits der inhaltlichen Differenzen geht es schlicht darum, Gesetze rechtssicher auf den Weg zu bringen“, so Rosin.
Für die Einführung des beitragsfreien Kita-Jahres sind umfassende Datenerhebungen zu den Kinderzahlen durch die Kommunen erforderlich, die auch nach Ansicht der Landesregierung einen zusätzlichen Verwaltungsaufwand darstellen. Rot-Rot-Grün beabsichtigt, diese Datenerhebung vorzuziehen und damit aus seinem Entwurf für das Kita-Gesetz herauszulösen. „Damit wird eine Aufgabe an die Kommunen isoliert und ohne Gegenfinanzierung übertragen, die für sie so nicht vorhersehbar war und in der ersten Anhörung auch nicht erörtert worden ist“, erläuterte Rosin das Problem. Sie erinnerte daran, dass die Einschränkung von Anhörungsrechten wiederholt die Gerichte beschäftigt haben. „Es wäre bedauerlich, wenn damit ein leicht vermeidbares Versäumnis in den Fokus rückt, statt in der Sache zu diskutieren“, so die Abgeordnete.
Aus der gleichen Sorge speist sich der Wunsch, den Beratungsgegenstand rechtssicher festzustellen. „Es ist misslich, wenn in einer Anhörung zwei Versionen zur Debatte stehen, deren Unterschiede nicht allein redaktioneller Natur sind“, sagte Rosin. Sie verwies darauf, dass die Landesregierung unter anderem darauf gedrängt habe, den Begriff „öffentlich-rechtlicher Träger“ gegen „Träger der öffentlichen Jugendhilfe“ auszutauschen. Der Punkt ist nach ihren Angaben so relevant, dass er auch von den kommunalen Spitzenverbänden in der Anhörung angemerkt worden ist. Es gehe dabei um die Rolle der Freien Träger in der Kita-Versorgung. „Ohne auch hier in die Sachdiskussion einzusteigen: Dies bedarf der Aufklärung“, sagte Rosin. Welcher Text als Beratungsgegenstand der ersten Anhörung anzusehen ist, will die CDU-Fraktion unter anderem durch ein Rechtsgutachten der Landtagsverwaltung geklärt wissen, damit das Gesetz auch rechtssicher auf den Weg gebracht werden kann.
Dr. Karl-Eckhard Hahn
Pressesprecher