Gruhner: Rot-rot-grüner Misstrauensbeweis gegenüber der eigenen Umweltministerin
Erfurt – „Einen größeren Misstrauensbeweis gegenüber der eigenen Umweltministerin kann es kaum geben.“ Mit diesen Worten hat der CDU-Umweltpolitiker Stefan Gruhner den Vorstoß der Koalitionsfraktionen kommentiert, ein Moratorium für weitere Sanierungsanordnungen für Kleinkläranlagen auf die Tagesordnung des Plenums zu heben. Der Antrag zeige die tiefe Skepsis der rot-rot-grünen Parlamentarier hinsichtlich der Handlungsfähigkeit der Umweltministerin, erklärte Gruhner. Laut Antragstext wollen die Koalitionsfraktionen durchsetzen, dass der Landtag die unteren Wasserbehörden und Abwasserzweckverbände dazu auffordert, die Kleinkläranlagensanierung solange auf Eis zu legen, bis Umweltministerin Siegesmund die Novelle des Wassergesetzes vorlegt. „Eine solche Aufforderung des Landtags an die Unteren Wasserbehörden wäre reine Schaufensterpolitik“, machte der CDU-Umweltpolitiker die Kritik seiner Fraktion an dem Antrag deutlich.
Für die CDU-Fraktion ist der Stopp der Kleinkläranlagensanierung eine Selbstverständlichkeit: „Wenn in einem regierungsinternen Entwurf kostengünstigere Varianten angedacht sind, dann ist doch völlig klar, dass erlassene Sanierungsanordnungen ausgesetzt und vorerst keine neuen erlassen werden. Aus unserer Sicht ist das die einzig logische Folge der Überlegungen im Umweltministerium“, erläuterte Gruhner die ablehnenden Haltung seiner Fraktion, darüber im Plenum zu debattieren. „Die Bürger im ländlichen Raum brauchen Rechts- und Planungssicherheit, ob überhaupt, und falls doch, wann sie ihre Kleinkläranlagen sanieren müssen“, so Gruhner. „Den Klamauk der Regierungsfraktionen brauchen wir dazu nicht. Am Zug ist einzig die Umweltministerin: Sie muss weitere Sanierungsanordnungen stoppen und Rechtssicherheit wie auch -klarheit schaffen, indem sie endlich das Wassergesetz vorlegt.“
Hintergrund:
Die CDU-Fraktion hatte bereits 2011 in ihrem Positionspapier für eine umweltgerechte, wirtschaftliche und bezahlbare Abwasserentsorgung in Thüringen gefordert, dass Anordnungen und Standards, die über die europa- und bundesrechtlichen Anforderungen hinausgehen, abgeschafft werden. Zum anderen sollen die Bevölkerungsentwicklung und Wirtschaftlichkeit bei Investitionsentscheidungen konsequent berücksichtigt und größere Gestaltungsspielräume für Klein- und Gruppenkläranlagen geschaffen werden.
Felix Voigt
Stellv. Pressesprecher