Gruhner: Kommunen brauchen wirksame Mitsprache bei Windenergie
Erfurt – Thüringen soll im Bundesrat einen Antrag des Landes Brandenburg unterstützen, der darauf zielt, die Privilegierung von Windkraftanlagen im Baugesetzbuch zu streichen. Das hat der energiepolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Stefan Gruhner, heute in Erfurt gefordert. Der Antrag Brandenburgs steht am Freitag auf der Tagesordnung der Länderkammer. „Die Kommunen hätten damit endlich ein wirksames Mitentscheidungsrecht bei den Standorten für Windkraftanlagen in der Hand“, sagte Gruhner. Eine entsprechende Forderung der CDU-Fraktion (Drs. 6/2742) hatte Rot-Rot-Grün Ende Februar 2017 im Thüringer Landtag abgelehnt.
Die Privilegierung der Windenergie im Baugesetzbuch (§ 35 Absatz 1 Nr. 5 BauGB) gilt als entscheidende planungsrechtliche Sonderregelung, die den massiven Ausbau der Windenergie in den letzten Jahren ermöglicht hat. Danach sind Windkraftanlagen immer dann zulässig, wenn keine öffentlichen Belange entgegenstehen. Gruhner teilt die Einschätzung der Brandenburger Landesregierung, dass die betroffenen Kommunen unter diesen Umständen selten eine Chance haben, sich gegen Windparks vor ihrer Haustür durchzusetzen. Durch die Entprivilegierung können die Gemeinden bei der Aufstellung der kommunalen Bebauungspläne die Vor- und Nachteile ausführlich abwägen und die Bürger an der Entscheidung teilhaben lassen.
Nach den Worten des energiepolitischen Sprechers ist der Vorstoß umso wichtiger, als die Weltgesundheitsorganisation (WHO) kürzlich auf gesundheitliche Risiken durch Windkraftanlagen hingewiesen hat. „Die Anwohner erwarten wirksame Instrumente, mit denen sie einen ausreichenden Abstand der Windräder zur Wohnbebauung durchsetzen können. Passiert dies nicht, verspielen wir die grundsätzliche Zustimmung zur Energiewende“, befürchtet Gruhner. Der Vorstoß Brandenburgs helfe, den Bürgern berechtigte Sorgen zu nehmen.
Dr. Karl-Eckhard Hahn
Pressesprecher