Linkskoalition verhindert konsequente Anwendung des Landesplanungsrechts beim Windkraftausbau
Gruhner: „Rot-rot-grünes Zeugnis der Ignoranz“
Erfurt – Als „Zeugnis der Ignoranz“ und „Beleg für die Borniertheit von Rot-Rot-Grün beim Windkraftausbau“ hat der energiepolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Stefan Gruhner, die heutige Ablehnung eines Plenarantrages der Union zum Thema Windenergie durch die Koalitionsfraktionen bezeichnet. In dem Antrag hatte die CDU-Fraktion die Landesregierung aufgefordert, die Genehmigung von Windrädern dort zu untersagen, wo bislang die regionalen Raumordnungspläne außer Kraft sind. Außerdem sollte die Landesregierung aufgefordert werden, neues Bundesrecht zu initiieren und sich für das Streichen der Privilegierung der Windenergie im Baugesetzbuch einzusetzen. Eine weitere zentrale Forderung des CDU-Antrags war die Aufnahme von tieffrequentem Schall, dem sogenannten Infraschall, bei der Überarbeitung der technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm.
Die Privilegierung der Windenergie ist ein Relikt aus vergangenen Zeiten. Ende der 90er Jahre, als die Windenergie noch in den Kinderschuhen steckte, machte dies Sinn.
Stefan Gruhner energiepolitischer Sprecher
Die Auswertung der vielen tausend Stellungnahmen zum Teilplan Windenergie der regionalen Planungsgemeinschaften in Ost- und Mittelthüringen werde noch einige Zeit in Anspruch nehmen, sagte Gruhner in der Plenardebatte. Das sei verständlich, denn es gelte Gründlichkeit vor Schnelligkeit. Gleichzeitig beantragten jedoch nach wie vor zahlreiche Windenergiebetreiber die Errichtung von Windrädern in diesen Planungsregionen, so der CDU-Energiepolitiker weiter. „Damit Wildwuchs verhindert wird und Windräder nicht dort genehmigt werden, wo später keine Vorrangflächen entstehen, muss die Landesregierung eingreifen, wie es das Landesplanungsrecht vorsieht. Hier hat konkret das Landesverwaltungsamt die Möglichkeit, im Einzelfall die Genehmigung von Windrädern zu untersagen“, machte Gruhner deutlich.
Zu der CDU-Forderung, die Privilegierung der Windenergie aus dem Baugesetzbuch zu streichen, erklärte Gruhner: „Die Privilegierung der Windenergie ist ein Relikt aus vergangenen Zeiten. Ende der 90er Jahre, als die Windenergie noch in den Kinderschuhen steckte, machte dies Sinn. Heute aber ist die Windenergie den Kinderschuhen entwachsen und eine Privilegierung ist nicht mehr gerechtfertigt.“ Gegenwärtig stünden in Deutschland mehr als 26.000 Windräder mit einer Leistung von rund 50.000 Megawatt, was der durchschnittlichen Leistung von 35 Kernkraftwerken entspreche, erläuterte Gruhner. „Es wäre daher folgerichtig, die Waffengleichheit zwischen allen erneuerbaren Energien untereinander herzustellen“, so die Schlussfolgerung des Unionspolitikers.
Felix Voigt
Stellv. Pressesprecher