CDU-Fraktion beantragt aktuelle Stunde zur Thüringer Krankenhausplanung
Zippel: Entscheidend ist nicht starre Facharztquote, sondern Qualität der Behandlungsergebnisse
Erfurt – Die CDU-Fraktion im Thüringer Landtag hat eine Aktuelle Stunde mit dem Titel „Neuer Krankenhausplan für Thüringen – Verpasste Chance für den Freistaat?!“ für das kommende Plenum beantragt. „Die Landesregierung klammert sich an veraltete Kriterien, statt moderne Qualitätsansprüche an die Krankenhäuser zu stellen. Wir müssen endlich weg von fixen Personalschlüsseln und hin zum Ziel des gesunden Patienten“, erklärte dazu der gesundheitspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Christoph Zippel. „Leider konzentriert sich die Thüringer Sozialministerin bei ihrem neuen Krankenhausplan auf Strukturqualitätsmerkmale. Die CDU-Fraktion spricht sich jedoch gegen eine feste Facharztquote als alleiniges Allheilmittel aus, da diese vor allem kleinere Krankenhäuser treffen würde. Eine festgelegte Quote garantiert für sich allein jedoch noch keine Qualität und hemmt Innovation und Fortschritt“, so Zippel weiter. Die in der Rechtsverordnung beschriebenen Ausnahmen von der Facharztquote wirkten wie ein „Herumdoktern“ an den Symptomen, änderten aber nichts am grundsätzlich falschen Ansatz der Sozialministerin. „Entscheidend ist die Qualität der Behandlungsergebnisse“, sagte der CDU-Gesundheitspolitiker.
Die Landesregierung klammert sich an veraltete Kriterien, statt moderne Qualitätsansprüche an die Krankenhäuser zu stellen
Christoph Zippel gesundheitspolitischer Sprecher
Stattdessen hätten die Krankenhäuser in Thüringen nun dringend Rückhalt nötig, nachdem im Zuge der Debatte um die Gebietsreform bereits erste Stimmen laut wurden, die Zusammenlegungen und Schließungen von kleineren Häusern in den neu zu bildenden Großkreisen forderten, erklärte der CDU-Gesundheitspolitiker. „Krankenhäuser sind wichtige Arbeitgeber vor Ort, Identifikationsmerkmal und wichtiger Standortfaktor in vielen Kommunen. Dies muss auch bei der Krankenhausplanung berücksichtigt werden. Wir stellen uns gegen die Schließung von Häusern im ländlichen Raum, wie sie auch durch die Gebietsreform droht. Entscheidend bleibt eine qualitativ hochwertige, wohnortnahe medizinische Versorgung in der Fläche“, unterstrich Zippel die Position seiner Fraktion.
Hintergrund:
Am 15. November 2016 wurde vom rot-rot-grünen Kabinett die Verordnung über Qualitäts- und Strukturanforderungen nach § 4 Abs. 3 des Thüringer Krankenhausgesetzes verabschiedet. Die Verordnung regelt Anforderungen an die im Krankenhausplan ausgewiesenen Fachrichtungen. Zentrales Element ist die Vorgabe einer für alle Krankenhäuser verbindlichen Quote für die Zahl der Ärztinnen und Ärzte je Fachabteilung. Darüber hinaus regelt die Verordnung Strukturanforderungen für einzelne Versorgungsgebiete im Rahmen der Krankenhausplanung, etwa für Geriatrieabteilungen. Der 7. Thüringer Krankenhausplan soll am 20. Dezember ins Kabinett überwiesen werden und am 1. Januar 2017 in Kraft treten.
Felix Voigt
Stellv. Pressesprecher