Zippel: „Qualität der medizinischen Versorgung muss gewährleistet bleiben“
Erfurt – Die CDU-Fraktion im Thüringer Landtag will die Kriterien zur Anerkennung der Berufsabschlüsse von in Thüringen arbeitenden ausländischen Ärzten in der März-Sitzung des Gesundheitsausschusses zum Thema machen. Das hat ihr gesundheitspolitischer Sprecher Christoph Zippel heute in Erfurt angekündigt. „Wir sind dankbar dafür, wenn gut qualifizierte Ärzte aus dem Ausland nach Thüringen kommen, um hier Versorgungslücken zu schließen. Unser Hauptaugenmerk muss jedoch darauf liegen, dass die Qualität der medizinischen Versorgung im Freistaat gewährleistet bleibt.“ Mit ihrem Antrag auf Befassung des Gesundheitsausschusses reagiert die CDU-Fraktion auf die heutigen Medienberichte, wonach die Landesärztekammer strengere Kriterien bei der Anerkennung der Berufsabschlüsse von ausländischen Medizinern fordert.
Laut der Präsidentin der Landesärztekammer, Ellen Lundershausen, ist die derzeitige Anerkennungspraxis unzureichend, um dem teils sehr unterschiedlichen Ausbildungsniveau der immer zahlreicher in Thüringen arbeitenden nichtdeutschen Ärzte gerecht zu werden. Zippel erklärte dazu: „Ausländische Mediziner, die in Thüringen arbeiten wollen, müssen klare Regeln für ihre Anträge auf Erteilung der Approbation an die Hand bekommen. Die Ärzte brauchen Planungssicherheit und eine klare Perspektive zu den zeitlichen Abläufen der Antragsbearbeitung. Entscheidend bleibt aber die Sicherung der Qualität.“ In Thüringen ist das Landesverwaltungsamt die zuständige Behörde für die Erteilung der Approbation. Bei Medizinern, die ihre ärztliche Ausbildung im Ausland abgeschlossen haben, muss die Behörde hierzu die Gleichwertigkeit des Abschlusses mit einer in Deutschland abgeschlossenen ärztlichen Ausbildung feststellen. Die gestiegene Zahl von Anträgen hatte im vergangenen Jahr einen Antragsstau beim Landesverwaltungsamt ausgelöst. Diese Problematik ist auch Thema einer kleinen Anfrage Zippels an die Landesregierung (Drucksache 6/2687).
Hintergrund:
Während die Zuständigkeit für die Approbation weiterhin beim Landesverwaltungsamt liegt, müssen ausländische Ärzte, die in Thüringen praktizieren wollen, ihre Fachsprachprüfung seit dem 1. Januar 2018 bei der Thüringer Landesärztekammer ablegen. Sie beurteilt, ob das Deutsch der Mediziner ausreicht, um hierzulande zu praktizieren. In der einstündigen Prüfung müssen sich die Ärzte zunächst einem simulierten Patientengespräch stellen, dann einen Arztbrief verfassen und schließlich in einem Arzt-Arzt-Gespräch beweisen, dass sie die erforderliche Fachsprache ausreichend beherrschen. Bislang legten ausländische Ärzte diesen Test bei privaten Dienstleistern ab.
Felix Voigt
Stellv. Pressesprecher