Zippel: Brauchen schnell Lösungen für hohen Ausbildungsbedarf
Erfurt – „Die Besetzung der Rettungswagen in Thüringen ist mittelfristig gefährdet, und durch die Schließung der Rettungsdienstschule in Weimar steht zu befürchten, dass sich die Situation weiter zuspitzt. Umso wichtiger ist es, dass die Landesregierung jetzt schnell deutlich macht, wie sie mit der schwierigen Lage umzugehen gedenkt.“ Mit diesen Worten hat der gesundheitspolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Thüringer Landtag, Christoph Zippel, auf die heutige Schließung der Rettungsdienstschule in Weimar reagiert. Zippel kündigte an, die Situation bei der Rettungssanitäterausbildung erneut zum Thema im Sozialausschuss zu machen. „Angesichts des hohen Ausbildungsbedarfs wollen wir von der Landesregierung wissen, wie sie die Situation einschätzt und was aus ihrer Sicht geschehen muss, damit sich der bereits bestehende Flaschenhals bei der Ausbildung nicht noch weiter verengt“, erklärte der CDU-Politiker.
Die Besetzung der Rettungswagen in Thüringen ist mittelfristig gefährdet, und durch die Schließung der Rettungsdienstschule in Weimar steht zu befürchten, dass sich die Situation weiter zuspitzt.
Christoph Zippel gesundheitspolitischer Sprecher
Die CDU-Fraktion hat die berufliche Zukunft der derzeit rund 1500 Rettungsassistenten in Thüringern in der Zeit nach 2022 schon vor Monaten thematisiert. Ausgangspunkt ist das Notfallsanitätergesetz von 2013. Nach diesem Gesetz des Bundes sollen höher qualifizierte Notfallsanitäter nach und nach die Rettungsassistenten ersetzen. Die wiederum sollen sich zu Notfallsanitätern weiterbilden können, allerdings nur bis Ende 2020. Thüringen hat den Einsatz der Rettungsassistenten gesetzlich bis einschließlich 2022 begrenzt. „Das Ziel ist richtig, aber die Umsetzung unrealistisch. Ändert sich an den beiden gesetzlichen Fristen nichts, können die Rettungswagen nicht mehr besetzt werden“, so Zippels Warnung.
Der CDU-Gesundheitspolitiker sieht zwei Ansatzpunkte: Zum einen hält er nichts davon, nach 2022 keine Rettungsassistenten mehr auf den Wagen einzusetzen. „Wir müssen klären, unter welchen Bedingungen diese Grenze wieder aufgehoben werden kann“, so Zippel. Zum anderen sind die verbleibenden dreieinhalb Jahre für die Fortbildung aus seiner Sicht zu knapp bemessen: „Die Zeit reicht nicht, um jedem Rettungsassistenten eine Fortbildung zu ermöglichen, der das will“, erklärte Zippel. Seine Forderung: Die Landesregierung muss sich im Bund für längere Übergangsfristen einsetzen und vor allem die Zuständigkeit klären. „Mit Bildung, Sozialem und Innerem sind gleich drei Ministerien zuständig, und das heißt am Ende keiner. Derweil läuft die Zeit davon“, so die Mahnung des Abgeordneten in Richtung Staatskanzlei.
Felix Voigt
Stellv. Pressesprecher