Zippel: Thüringen hinkt hinterher
Erfurt – „Die Landesregierung darf sich nicht länger um eine verbindliche Regelung drücken. Die Aufgaben der Transplantationsbeauftragten an Krankenhäusern müssen gesetzlich geregelt werden.“ Das hat der gesundheitspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Christoph Zippel, im Vorfeld der morgigen Landtagsdebatte über einen entsprechenden Plenarantrag der Union gefordert. Die Debatte hat auch den bundesweiten Tag der Organspende am 3. Juni im Blick, deren zentrale Veranstaltung dieses Jahr auf dem Erfurter Domplatz stattfindet. Zippel wies auf die sinkende Zahl der Organspender in Thüringen hin, die durch die vor wenigen Tagen veröffentlichte Statistik der Deutschen Stiftung Organtransplantation dokumentiert ist. Demnach gab es in Thüringen im Jahr 2016 nur noch 28 Organspender, aber 339 Patienten auf der Warteliste.
Hauptgrund für diese Diskrepanz sind die Skandale der Vergangenheit, die viel Vertrauen zerstört haben. Das wichtigste Ziel ist es deshalb, dieses Vertrauen zurückzugewinnen.
Christoph Zippel gesundheitspolitischer Sprecher
„Hauptgrund für diese Diskrepanz sind die Skandale der Vergangenheit, die viel Vertrauen zerstört haben. Das wichtigste Ziel ist es deshalb, dieses Vertrauen zurückzugewinnen. Hierbei spielen die Transplantationsbeauftragten eine entscheidende Rolle“, erklärte Zippel.
Er verwies auf andere Bundesländer, die bereits ein Landesausführungsgesetz erlassen hätten, wie es die CDU-Fraktion einfordert. Die Thüringer Landesregierung argumentiere jedoch, eine Verordnung sei auf dem Weg, darin werde alles geregelt, ein Gesetz sei also unnötig. „Seit der Aussagen von Ministerin Werner vor dem Gesundheitsausschuss ist aber klar: Es ist eben nicht alles geregelt. Um das Wichtigste, nämlich genaue Festlegungen zur Freistellung der Transplantationsbeauftragten, drückt sich diese Landesregierung“, sagte der CDU-Gesundheitspolitiker. Auch die betroffenen Verbände hatten eine solche Festlegung eingefordert.
Zippel rief die Landesregierung deshalb dazu auf, sich das bayerische Gesetz zum Vorbild zu nehmen. Denn dieses schlüsselt die Stellenanteile, die für die Tätigkeit als Transplantationsbeauftragter freizustellen sind, genau auf und sichert ihnen so den nötigen Freiraum in den Krankenhäusern. Der von der CDU-Fraktion eingebrachte Antrag sieht vor, dass die Landesregierung dem Landtag bis zum 31. Oktober 2017 ein Ausführungsgesetz zum Transplantationsgesetz vorlegt. „Die personelle Integrität und Würde der Organspender muss wieder im Zentrum stehen, dann besteht auch eine realistische Chance, dass die Organspenderzahlen wieder steigen. Thüringen darf nicht länger hinterherhinken“, so Zippel abschließend.
Felix Voigt
stellv. Pressesprecher