Herrgott: „Einrichtungsbezogene Impfpflicht ist in der Praxis nicht umsetzbar“
Die CDU-Fraktion im Thüringer Landtag fordert die Bundesregierung auf, die einrichtungsbezogene Impfpflicht auszusetzen. „Impfen ist und bleibt der entscheidende Faktor beim Schutz vor schweren Krankheitsverläufen. Die Impfpflicht für medizinisches Fachpersonal und den Rettungsdienst ist aber in der Praxis nicht umsetzbar“, sagte dazu der CDU-Abgeordnete Christian Herrgott. „Wir laufen sehenden Auges in einen Pflegenotstand, wenn im Zuge der Einführung der Impfpflicht weitere Mitarbeiter kündigen. Ein Betretungsverbot für nicht geimpfte oder genesene Beschäftigte würde die geimpften Mitarbeiter bis an die Belastungsgrenze und weit darüber hinaus führen. Manche Pflegeheime verhängen schon jetzt Aufnahmestopps“, sagte Herrgott. Seine Fraktion hat deshalb einen Antrag eingebracht, der die Landesregierung dazu auffordert, sich im Bund für eine Aussetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht einzusetzen.
Überfordert mit der zusätzlichen Belastung durch zahlreiche Einzelfall- und Ermessensentscheidungen sieht Herrgott auch die Thüringer Gesundheitsämter. Er fordert die Landesregierung deshalb per Antrag auf, die Gesundheitsämter zu entlasten. Laut Herrgott sieht das Infektionsschutzgesetz die Möglichkeit vor, dass nicht die kommunalen Gesundheitsämter, sondern eine andere staatliche Stelle auf Landesebene die Zuständigkeit dafür bekommt, die Meldungen der Einrichtungen und Unternehmen zum Immunitätsnachweis ihrer Mitarbeiter entgegenzunehmen und zu bearbeiten. „Die Landesregierung muss den bestehenden Ermessensspielraum nutzen, um die Arbeitsfähigkeit des Gesundheitsamtes und den Betrieb der Einrichtungen nicht zu gefährden“, sagte Herrgott.
Statt einer strikten Auslegung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht setzt die CDU-Fraktion deshalb zum Schutz der besonders gefährdeten Menschen in den Einrichtungen auf mehr und bessere Tests. „Mit der aktuellen Omikron-Variante können auch Geimpfte, Genesene und sogar Geboosterte das Virus nahezu ungebremst weiterverbreiten. Um gleichzeitig maximale Sicherheit und eine dauerhafte Versorgung der Pflegebedürftigen in Thüringen zu gewährleisten, ist deshalb der Einsatz von FFP2-Masken, ein konsequentes Testregime und die gründliche Befolgung der Hygieneregeln von entscheidender Bedeutung“, so Herrgott.
Felix Voigt
Pressesprecher