Meißner: „Behindertenbeauftragter sollte zudem gerecht besoldet werden“
Erfurt – Die CDU-Fraktion im Thüringer Landtag drängt auf die Einrichtung einer Landesfachstelle für Barrierefreiheit. „Barrierefreiheit ist keinesfalls nur ein Thema für Menschen mit Behinderung und wird vor dem Hintergrund einer alternden Bevölkerung immer wichtiger“, so die Sozialexpertin der CDU-Landtagsfraktion, Beate Meißner. Die geforderte Landesfachstelle solle daher dem Thüringer Beauftragten für Menschen mit Behinderungen unterstellt, und zuverlässiger Ansprechpartner, beispielsweise beim Neu- und Umbau von Gebäuden, bei der Erstellung und Pflege von Internetseiten, sein. „Barrierefreiheit, fachlich fundiert von Beginn an, in Entstehungsprozesse einzubeziehen und mitzudenken, zahlt sich aus“, so Meißner. Denn so lassen sich Aufwand und Kosten geringhalten und einen hohen Mehrwert für alle Beteiligten erreichen.
Ebenfalls spricht sich die CDU-Landtagsfraktion für eine höhere Besoldung des Behindertenbeauftragten aus. Zum einen lasse sich dieses durch den Aufwuchs an Verantwortung, und wenn die Landesfachstelle eingerichtet werde, begründen. „Aber wichtiger noch ist das Signal, dass die Bezüge des Behindertenbeauftragten, mit der Gesetzesänderung im vergangenen Jahr als einziger Landesbeauftragter, reduziert wurden“, so Meißner. „Es ist ein Anachronismus, dass ausgerechnet derjenige, der benachteiligten Mitbürgern helfen soll, in dieser Frage selbst benachteiligt wird.“
Das Thüringer Gesetz zur Inklusion und Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (ThürGIG) wurde in 2019 neu gefasst und ist seitdem von Behindertenverbänden mehrfach kritisiert worden. Unter anderem wird bemängelt, dass der Behindertenbeauftragte auch in der Neufassung des Gesetzes zu wenig Kompetenzen erhalten habe.
Matthias Thüsing
Stellv. Pressesprecher