Meißner: „Mit rein finanziellem Ausgleich ist es nicht getan“
Erfurt – „Wenn wir wirklich wollen, dass Menschen mit Sinnesbehinderungen am gesellschaftlichen Leben teilhaben können, ist es mit einem rein finanziellen Ausgleich nicht getan.“ Mit diesen Worten hat die sozialpolitische Sprecherin der CDU im Thüringer Landtag, Beate Meißner, für einen Entschließungsantrag ihrer Fraktion zum Blindengeldgesetz der Landesregierung geworben. Darin fordert die Union, über den finanziellen Nachteilsausgleich hinaus die Beratung, Begleitung und Barrierefreiheit für Sinnesbehinderte in Thüringen zu verbessern. Meißner erklärte, der CDU-Antrag sei das Ergebnis zahlreicher Gespräche mit Betroffenen und den Erfahrungen der letzten Jahre. „Wir begrüßen zwar die Entscheidung der Landesregierung, mit der Gesetzesnovellierung das Landesblindengeld und einen zusätzlichen Betrag für taubblinde Menschen zu einem Sinnesbehindertengeld zu ergänzen. Aufgrund der mangelnden Barrierefreiheit in vielen Lebensbereichen geht uns das jedoch nicht weit genug“, machte die CDU-Sozialpolitikerin deutlich.
Mit dem Entschließungsantrag soll die Landesregierung unter anderem dazu aufgefordert werden, Möglichkeiten zu prüfen, wie sich Menschen mit Sinnesbehinderungen leichter ehrenamtlich einbringen und aktiv am gesellschaftlichen Leben beteiligen können. „Insbesondere der Bedarf für eine Assistenz zur Begleitung und zum Teil auch während des Engagements der betroffenen Person muss hierbei berücksichtigt werden“, erläuterte Meißner. Auch müsse die Landesregierung Lösungsmöglichkeiten für eine finanzielle Absicherung der Beratungsstellen und der Landesgeschäftsstelle des unterfinanzierten Blinden- und Sehbehindertenverbandes Thüringen e. V. finden und umsetzen.
Gleichzeitig fordert die CDU-Fraktion erneut, barrierefreie Zugänge zu allen für die Bürger relevanten Informationen, Datenbanken etc. des Thüringer Landtags, der Landesverwaltung und zu den Internetauftritten der Ministerien sicherzustellen und dabei digitale Technologien einzubeziehen. Insbesondere soll die „Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen“ endlich in Landesrecht umgesetzt werden. Eigentlich sind die Länder verpflichtet, dies bis zum 23. September 2018 sicherzustellen. „Genau dies hat die Landesregierung bislang aber leider versäumt. Darin sieht man, wie ernst es Rot-Rot-Grün tatsächlich mit der Barrierefreiheit und umfassender Teilhabe meint“, so die CDU-Abgeordnete abschließend.
Felix Voigt
Stellv. Pressesprecher