Meißner: „Hebammen und Mütter brauchen schnell rechtliche Klarheit“
Erfurt – „Verbeamtete Mütter, die die Leistungen von freiberuflichen Hebammen in Anspruch nehmen wollen, stehen derzeit in Thüringen vor einem schwerwiegenden Abrechnungsproblem und bleiben schlimmstenfalls auf ihren Kosten sitzen. Die Landesregierung muss jetzt schleunigst eine Regelung finden, die sowohl Hebammen als auch Müttern Klarheit verschafft.“ Mit diesen Worten hat die sozialpolitische Sprecherin der CDU-Fraktion im Thüringer Landtag, Beate Meißner, ihre heute eingereichte mündliche Anfrage zur „Thüringer Verordnung über die Vergütung von Hebammenleistungen im Selbstzahler-Bereich“ begründet. „Die Landesregierung duldet diese Rechtsunsicherheit und lässt die Betroffenen damit alleine. Zu oft wiederholten Beteuerungen der Sozialministerin, sich um die Belange der Hebammen kümmern zu wollen, steht diese Tatenlosigkeit in krassem Widerspruch“, so die CDU-Politikerin weiter. Meißner erinnerte in diesem Zusammenhang an eine Medieninformation des Sozialministeriums vom 21. April 2017, wonach der Runde Tisch „Geburt und Familie“ konkrete Maßnahmen treffen sollte, um die wirtschaftliche Situation der Hebammen zu verbessern.
Vor diesem Hintergrund will die Unionsabgeordnete in ihrer Anfrage von der Landesregierung wissen, wie die erwähnte Gesetzeslücke zu erklären ist und welche Rechtsauffassung die Thüringer Landesregierung bezüglich der Abrechnung der Vergütung von Hebammenleistungen im Selbstzahler-Bereich vertritt. Weiter verlangt Meißner Auskunft darüber, wann und wie die Landesregierung die aufgetretenen Probleme im Sinne der Hebammen und der als Selbstzahlerinnen betroffenen Frauen kurzfristig lösen und solche Situationen künftig mit einer klarstellenden Regelung vermeiden will. „Unter einer guten Politik zur Stärkung der Hebammen in Thüringen gehört es auch, sich im Detail um Probleme zu kümmern und diese nicht einfach auszusitzen“, machte Meißner abschließend deutlich.
Felix Voigt
Stellv. Pressesprecher