Voigt: „Musikschulen brauchen Sicherheit“
„Die Thüringer Musik- und Jugendkunstschulen brauchen Sicherheit – jetzt, und nicht erst irgendwann.“ Mit diesen Worten hat der CDU-Fraktionsvorsitzende Mario Voigt gefordert, das von der Union in den Landtag eingebrachte Musik- und Jugendkunstschulengesetz bereits im Oktober dieses Jahres zu beschließen. „Die Schulen erwarten von der Landespolitik, dass sie rechtlich verbindlich als staatliche Bildungseinrichtung anerkannt werden. Entscheidend ist außerdem die dauerhafte und planbare Finanzierung ihrer Arbeit“, sagte Voigt. „Thüringen ist ein Musik- und Kulturland. Die Einrichtungen helfen Kindern und Jugendlichen dabei, ein nachhaltiges Interesse an Musik und Kunst zu entwickeln, ihr eigenes musisches und künstlerisches Potential zu entdecken und zu entfalten“, so der CDU-Fraktionsvorsitzende.
Der kulturpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Jörg Kellner, zeigte sich optimistisch, das Gesetz zügig zu verabschieden: „Wir halten diesen ambitionierten Zeitpunkt für realistisch, da ja im Vorfeld alle Fraktionen ihre Unterstützung des Anliegens signalisiert hatten.“ Dazu müsse der Beratungsprozess im zuständigen Kulturausschuss zügig durchgeführt werden, was jedoch die Unterstützung der anderen Fraktionen bedarf. Auch müssten die notwendigen Mittel Berücksichtigung im Landeshaushalt 2022 finden. Vorsorglich hat die CDU-Fraktion daher eine schriftliche Anhörung beantragt sowie entsprechende Anzuhörenden- und Fragenlisten eingereicht. „Nun erwarte man auch von den anderen Fraktionen, dass der Beratungsprozess nicht ausgebremst wird, um eine Verabschiedung des Gesetzes gleich nach den Sommerferien auf den Weg zu bringen“, sagte Kellner.
Seit 2008 ist es Thüringen nach einem Urteil des Landesverfassungsgerichts verboten, Musik- und Jugendkunstschulen direkt aus dem Landeshaushalt heraus zu unterstützen. „Nur noch Co-Finanzierungen gemeinsam mit anderen Fördermittelgebern oder als feste Summe innerhalb des Kommunalen Finanzausgleichs sind seitdem noch möglich“, erläutert Kellner. Das allerdings stelle für die öffentlich geförderten Musik- und Jugendkunstschulen keine stabile Finanzierungsquelle dar. Eine dauerhaft festgeschriebene und nicht nur eine von Haushalt zu Haushalt neu zu verhandelnde Mitfinanzierung des Landes an den Musik- und Jugendkunstschulen existiert beispielsweise in Bayern, Baden-Württemberg, Brandenburg oder Sachsen-Anhalt, nicht aber in Thüringen. Diese Lücke soll mit dem nun vorgelegten Gesetzentwurf geschlossen werden.
Felix Voigt
Pressesprecher