Voigt: Landesregierung muss schnellstmöglich die Vorgaben der Richter umsetzen
Erfurt – „Wir brauchen jetzt schnell zuverlässige Regeln, die sich an den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts orientieren, um Thüringen zum Vorreiter bei der Studienplatzvergabe im Medizinbereich zu machen. Im Wettbewerb um die klügsten Köpfe zählt jeder Tag.“ Das hat der wissenschaftspolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Thüringer Landtag, Dr. Mario Voigt, zur heutigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gesagt. Das Gericht hatte festgestellt, dass das Verfahren der Studienplatzvergabe im Fach Humanmedizin teilweise nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Künftig müssen zusätzlich zu der Vergabe nach dem Numerus Clausus auch Plätze vergeben werden, bei denen mindestens ein Kriterium anzuwenden ist, das nicht mit der Abiturnote in Verbindung steht. „Das ist ein Grundsatzurteil, das den Numerus Clausus langfristig aushebelt. Soll Thüringen nicht ins Hintertreffen geraten, muss die Landesregierung schnell Kapazitäten schaffen, damit die Hochschulen die geforderten Einstellungstests und -gespräche mit den Studenten führen können“, forderte Voigt. „Schafft es Thüringen, zügig die Vorgaben umzusetzen, wäre das ein wertvoller Standortvorteil für die Thüringer Hochschullandschaft“, so der CDU-Hochschulpolitiker abschließend.
Felix Voigt
Stellv. Pressesprecher