Mike Mohring zur Gebietsreform im Sommerinterview mit dem Fraktions-TV
CDU-Fraktion fordert Vorlage eines Landesorganisationsgesetzes
Erfurt – Die CDU-Fraktion im Thüringer Landtag fordert die Landesregierung auf, ein Landesorganisationsgesetz vorzulegen. Das hat Fraktionsvorsitzender Mike Mohring heute im vierten Teil seines Sommerinterviews mit dem Fraktions-TV gesagt. Dies sei im Rahmen einer Funktionalreform zwingend und vor einer Gebietsreform notwendig.
Laut Mohring prüft die CDU-Fraktion außerdem Klagemöglichkeiten gegen das Vorschaltgesetz zur Gebietsreform beim Verfassungsgerichtshof. Thüringens Linkskoalition hatte dieses Gesetz am 24. Juni 2016 im Landtag durchgesetzt. Die CDU-Fraktion hatte mit Änderungsanträgen Alternativen vorgelegt, die sich an den Beschlüssen zur Gebietsreform von 1993/94 und Vereinbarungen zwischen der CDU und SPD vom Dezember 2011 orientierten. Eine konstruktive Debatte lehnte Rot-Rot-Grün ab.
Für Mohring hat die Regierung „das Pferd von hinten aufgezäumt“ und die falsche Reihenfolge gewählt. Nach den Vorstellungen der Union wäre es richtig gewesen, aus einer Aufgabenkritik eine Funktionalreform zu entwickeln und daraus etwaigen Handlungsbedarf in der Gebietsstruktur abzuleiten. Ein Landesorganisationsgesetz kann und muss nach den Vorstellungen des Unionspolitikers klären, „welche Aufgaben sein müssen und auf welcher Ebene diese Aufgaben erledigt werden müssen“. Das sei Gegenstand jeder Funktionalreform. Mit dem geforderten Gesetz erhält die Landesregierung nach Ansicht der Unionsfraktion die Möglichkeit, die Grundvoraussetzung für jeden weiteren Reformschritt nachzuliefern.
Der Fraktionsvorsitzende erinnerte im Sommerinterview daran, dass die Landesregierung bisher an ihrem Ziel gescheitert ist, Aufgaben für eine mögliche Kommunalisierung zu identifizieren. Ganze 45 Stellen, so Mohring, könnten dadurch vom Land auf die Kommunen übertragen werden. Die CDU setzt seit Langem auf einen dreistufigen Verwaltungsaufbau mit einem starken Landesverwaltungsamt, das Kommunen und Ministerien gleichermaßen entlasten kann. Dementsprechend hält die Fraktion Landkreise mit 130 000 bis zu 250 000 Einwohnern und Gemeinden mit langfristig mindestens 6000 Einwohnern nicht für erforderlich.
Mohring skizzierte gegenüber dem Fraktions-TV erneut die Vorstellungen der CDU. Anders als Rot-Rot-Grün will die Union auch Verwaltungsgemeinschaften Entwicklungsmöglichkeiten einräumen. Städte und Gemeinden sollen lediglich 5000 Einwohner haben müssen und Landkreise 80 000, mit Ausnahmen für besonders leistungsfähige Kreise. Vor allem jedoch setzt die CDU auf eine längere Freiwilligkeitsphase. Bei der Linkskoalition fällt sie mit einer Frist bis Ende Oktober 2017 denkbar knapp aus. Sie wird nach Ansicht des CDU-Fraktionschefs zusätzlich durch Einschränkungen belastet, die Ministerpräsident Bodo Ramelow über den Gesetzestext hinaus formuliert hat. Eine Missachtung des Landtags, wie Mohring findet.
Den vierten Teil des Sommerinterviews können Sie unter dem folgenden Link anschauen:
Die vorausgegangenen drei Teile finden Sie unter den folgenden Links:
Erster Teil mit dem Schwerpunkt Fakultatives Referendum:
Zweiter Teil mit dem Schwerpunkt innere Sicherheit:
Dritter Teil mit dem Schwerpunkt Bildungspolitik:
Dr. Karl-Eckhard Hahn
Pressesprecher