Voigt: „56 Änderungen und am Ende doch nur Murks“
Erfurt – „56 Änderungen und am Ende doch nur Murks: Das rot-rot-grüne Hochschulgesetz ist beim besten Willen nicht mehr zu retten. Der Wissenschaftsstandort Thüringen braucht keine Flickschusterei an einem völlig verpfuschten Gesetzentwurf, sondern einen echten Neuanfang.“ Mit diesen Worten hat der wissenschaftspolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Thüringer Landtag, Dr. Mario Voigt, die Landesregierung dazu aufgerufen, gemeinsam mit der CDU-Fraktion noch einmal grundlegend über die Novelle des Hochschulgesetzes nachzudenken. Vor der abschließenden Beratung des rot-rot-grünen Entwurfs am Donnerstag im Ausschuss für Wirtschaft und Wissenschaft bezeichnete Voigt den 27-seitigen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen als „hilflosen Versuch, das in der mündlichen Anhörung sturmreif geschossene Konstrukt notdürftig zu stabilisieren. Ein zukunftsfähiges Hochschulgesetz sieht aber leider anders aus.“
Voigt vermutet, dass die Änderungen die zahlreichen Kritiker besänftigen sollen, indem jetzt zum Beispiel eine Liste vorgelegt wird, welche Angelegenheiten die Professorenmehrheit erfordern. Auch die geplante Vergrößerung der Senate macht den Gesetzentwurf aus Sicht des CDU-Politikers nicht wirklich besser: „Konsequent wäre es, die paritätische Besetzung in den Gremien abzuschaffen und den Hochschulen nicht einfach eine Behelfsliste in die Hand zu drücken. Auch die Vergrößerung der Senate ist halbherzig, da sich noch immer nicht alle Fakultäten im Senat wiederfinden können.“
Zudem will die Linkskoalition mit ihren Änderungen die Kompetenzen einzelner Statusgruppen erweitern und eine neue Landeswissenschaftskonferenz im Gesetz festschreiben. „Wir halten nichts davon, neben der Landespräsidentenkonferenz noch eine Landeswissenschaftskonferenz unter der Leitung des Ministeriums zu etablieren. Wenn der Wissenschaftsminister einen öffentlichkeitswirksamen gesellschaftlichen Diskurs über die Wissenschaftspolitik führen will, kann er dazu gerne in sein Ministerium einladen. Einer gesetzlichen Grundlage bedarf es dafür nicht“, so Voigts Kritik.
Felix Voigt
Stellv. Pressesprecher