Tischner: Gesetzentwurf bietet sichere Planungsgrundlage
Erfurt – „Die Schulen in freier Trägerschaft brauchen endlich eine sichere Planungsgrundlage für die nächsten Jahre. Die Landesregierung hat bisher nicht mehr anzubieten als wenig durchdachte Übergangslösungen und jährliche Neiddebatten. Wir schaffen nun eine dauerhafte Lösung im Sinne der Schülerinnen und Schüler“, sagt der stellvertretende Fraktionsvorsitzende und bildungspolitische Sprecher, Christian Tischner, zum vorgelegten Gesetzentwurf.
Die CDU-Fraktion im Thüringer Landtag schlägt in ihrem Entwurf vor, die Regelungen zur staatlichen Finanzhilfe zu entfristen und auf Basis einer transparenten Berechnungsmethode festzuschreiben. Die Berechnungsmethode fußt auf dem Kompromiss zwischen der Landesregierung und der Arbeitsgemeinschaft der freien Schulträger. Der Gesetzentwurf der CDU-Fraktion enthält zudem eine jährliche Dynamisierung von drei Prozent. Um die dauerhafte Angemessenheit der staatlichen Finanzhilfe zu gewährleisten, soll sie jeweils nach fünf Jahren durch ein externes Gutachten überprüft werden.
„Jahrelang mussten die freien Schulen zittern, wie es für sie nach Ablauf der x-ten Übergangslösung weitergeht. Damit ist nun Schluss“, kommentiert der CDU-Bildungsexperte. Der Entwurf biete die Grundlage für eine verlässliche, dauerhafte und auskömmliche Finanzierung der Schulen in freier Trägerschaft. „Die von linker Seite so oft zitierte Bildungsgerechtigkeit wird mit diesem Gesetzentwurf praktisch umgesetzt, denn Freie Schulen dürfen nicht schlechter gestellt sein als staatliche Schulen“, so Tischner abschließend.
Sven Keßler
Referent für Social Media und Öffentlichkeitsarbeit