Tischner: „Finanzierung der Schulen in freier Trägerschaft endlich fair regeln“
Erfurt – „Durch die Wiedereinführung der Verbeamtung und Höhergruppierungen von Lehrern ist die Schere zwischen freien und staatlichen Schulen größer geworden. Diese Fehlentwicklung unter Rot-Rot-Grün muss dringend korrigiert werden.“ Das hat der bildungspolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Thüringer Landtag, Christian Tischner, anlässlich der heutigen Veranstaltung der Landesarbeitsgemeinschaft der freien Schulträger in Thüringen gesagt. Tischner nannte es eine dringliche Aufgabe des nächsten Landtags, die Evaluierungsklausel des Gesetzes über Schulen in freier Trägerschaft zu nutzen, um die Finanzierung der Schulen in freier Trägerschaft fair zu regeln und so dem hohen Engagement freier Schulträger für die Bildungslandschaft Thüringen Rechnung zu tragen.
Die CDU-Fraktion hatte bereits 2015 mit einem Entschließungsantrag gefordert, dass die Landesregierung bis zum 31. Dezember 2018 die tatsächlichen Kosten eines vergleichbaren Schülers einer staatlichen Schule (Schülerkostenjahresbetrag) in geeigneter Weise erheben und auswerten soll. Dieser Antrag wurde jedoch von Rot-Rot-Grün abgelehnt. „Umso erfreulicher ist es, dass die Landesarbeitsgemeinschaft der freien Schulträger in Thüringen ein solches Gutachten selbst in Auftrag gegeben hat und dieses nun als gute Diskussionsgrundlage auf dem Tisch liegt“, so der Bildungspolitiker. Bei der Präsentation des Gutachtens am 27. August 2019 in Erfurt sei deutlich geworden, wie weit die Finanzierung der freien Schulen hinter den tatsächlichen Schülerkosten in Thüringen zurückbleibe, so Tischner.
Die CDU-Fraktion setzt sich laut dem Bildungspolitiker weiterhin für eine auskömmliche Finanzierung der Schulen in freier Trägerschaft ein. Durch eine jährliche Progression müssten die tatsächlichen Kostensteigerungen im Bereich der Personal- und Sachkosten abdeckt werden, so Tischner. „Die derzeitige Regelung ist hier nicht ausreichend. Schulen in freier Trägerschaft dürfen unter Berücksichtigung des sozial gestaffelten Schulgeldes nicht schlechter dastehen als staatliche Schulen.“ Mit der Gesetzesnovelle im Jahr 2015 habe die rot-rot-grüne Landesregierung den Schulen zwar zunächst mehr Geld gegeben, sie aber im Verlauf der Wahlperiode von der Gehaltsentwicklung der Lehrer im staatlichen Schulsystem abgekoppelt. „Gerade in Zeiten des Lehrermangels hat Rot-Rot-Grün damit den Wettbewerb um junge Lehrer verschärft und den Kostendruck für die Schulen in freier Trägerschaft erhöht“, so Tischners Fazit.
Felix Voigt
Stellv. Pressesprecher