Tischner: Rot-Rot-Grün schränkt Beförderungsmöglichkeiten massiv ein
Erfurt – Mit den rot-rot-grünen Änderungen am Besoldungsgesetz werden die Beförderungsmöglichkeiten in den Schulen massiv eingeschränkt. Diesen Vorwurf erhebt der bildungspolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Thüringer Landtag, Christian Tischner. Mit der Neuregelung können Lehrerkräfte künftig nur noch befördert werden, wenn sie die Funktion eines Schulleiters oder stellvertretenden Schulleiters, oder das Amt eines Oberstufenleiters an einem Thüringer Gymnasium innehaben. „Wir unterstützen ausdrücklich die bessere Bezahlung der Regelschullehrer, doch die fehlenden Aufstiegsmöglichkeiten beeinträchtigen massiv die Attraktivität des Lehrerberufs“, ist Tischner überzeugt. Der Bildungspolitiker kritisierte außerdem, dass Rot-Rot-Grün noch während des Werkstattprozesses „Zukunft Schule“ Fakten schafft.
Tischner übte massive Kritik am Verfahren. „Während der als großes Beteiligungstheater inszenierte Werkstattprozess noch läuft, schafft der Kultusminister mit der Novelle des Thüringer Besoldungsgesetzes parallel Fakten. Das degradiert den gesamten Prozess zur reinen Alibiveranstaltung und zeigt einmal mehr, dass Rot-Rot-Grün kein wirkliches Interesse an den Ergebnissen des Diskussionsprozesses hat“, so der Bildungspolitiker. In der Sache stoßen der CDU-Fraktion vor allem die verschlechterten Beförderungsmöglichkeiten auf. „Will man künftig ausschließlich funktionsbezogen befördern, ist es zwingend erforderlich, dass mehr Funktionsstellen an den Schulen geschaffen werden, um Aufstiegsmöglichkeiten zu erhalten und Lehrern Anreize zu bieten, zusätzliche Aufgaben an den Schulen zu übernehmen“, so Tischner. Die Fraktion hat diese Auffassung mit einem Änderungsantrag zum Doppelhaushalt 2018/2019 untersetzt, der die Einführung von Beförderungsämtern für Fachleiter aller Schularten vorsieht. „Wer einstellen will, muss auch ausbilden und die Fachleiter übernehmen eine entscheidende Rolle innerhalb der Ausbildung von Lehramtsanwärtern“, sagte Tischner.
Der Abgeordnete forderte außerdem eine Regelung für die mehr als 400 Ein-Fach-Lehrer im Thüringer Schuldienst, die aus beamtenrechtlichen Gründen von dieser Regelung ausgenommen sind. Es handelt sich um Pädagogen, deren zweites Fach mit der Wiedervereinigung weggefallen ist, weil es nicht weiter unterrichtet worden ist. „Nach mehr als 27 Jahren erfolgreicher Unterrichtstätigkeit und bei entsprechenden Nachqualifizierungsbemühungen muss es ein Verfahren zur Angleichung geben“, so der Bildungspolitiker wörtlich.
Kristina Scherer
Referentin für Öffentlichkeitsarbeit