Der bildungspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Christian Tischner, kommentiert die Entscheidung des Landesbeauftragten für den Datenschutz, Lutz Hasse, ein Bußgeldverfahren gegen die Landesschülervertretung im Zusammenhang mit mutmaßlichen Verstößen gegen den Datenschutz bei einer Diskussionsrunde mit dem Thüringer Bildungsminister via Instagram nicht weiter zu verfolgen:
„Dass der Landesbeauftragte für den Datenschutz das absurde Verfahren gegen die Landesschülervertretung eingestellt hat, ist begrüßenswert. Es hätte niemals eröffnet werden dürfen. Doch die Umstände der nun getroffenen Entscheidung werfen Fragen auf. So ist es seltsam, dass der Landesdatenschutzbeauftragte ein Verfahren, das er gerade erst begonnen hat, wieder einstellt, noch bevor sich der Beschuldigte überhaupt abschließend zu dem Vorwurf geäußert hat. Grundlage war wohl die Bitte des Kultusministers, das Verfahren einzustellen. Das wirft Fragen nach der politischen Unabhängigkeit des Datenschutzbeauftragten auf. Daran ändert auch die Andeutung in der vom Behördenleiter verbreiteten Erklärung nicht, nun wohl gegen den Bildungsminister ermitteln zu wollen. Das Verfahren wird ausgehen wie das Verfahren gegen den Lehrer, der sich im Frühjahr ein Verfahren wegen eines angeblichen Datenschutzverstoßes im Zusammenhang mit der Nutzung einer Videoplattform eingefangen hat. Das Verfahren wurde eröffnet – und seitdem ist nichts mehr passiert. Grundsätzlich bleibt festzustellen, dass nirgendwo so wenige Videokonferenzen im Bildungsbereich durchgeführt werden wie in Thüringen. Schon jetzt verhindert der Landesbeauftragte für den Datenschutz eine reibungslose Kommunikation zwischen Lehrern und Schülern.“
Matthias Thüsing
Stellv. Pressesprecher