Tischner: „Falls nötig eben per Gesetz“
Erfurt - „Kommunen, freie Träger und vor allem die Eltern brauchen bei der Erhebung und Rückerstattung von Elternbeiträgen für Kindergärten und Horte schnell Klarheit und Rechtssicherheit. Falls nötig auch durch ein zügiges Gesetzgebungsverfahren.“ Mit diesen Worten hat der bildungspolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Thüringer Landtag, Christian Tischner, die Landesregierung in die Pflicht genommen. „Die Ankündigungen des Bildungsministers über die Rückerstattung der Beiträge reichen nicht aus, denn sie führen im Ergebnis zu unterschiedlichen Verfahrensweisen in den einzelnen Kommunen“, verwies Tischner beispielhaft auf Kommunen, in denen die Beiträge für April noch von den Eltern eingezogen werden.
Laut Tischner bleiben zahlreiche offene Fragen, vor allem dazu, wie es sich mit den für den Monat März bereits erhobenen Elternbeiträgen verhält und wie die angekündigte Rückerstattung konkret erfolgen soll. Unklar sei auch, ob den Kommunen und freien Trägern die Kosten pauschal nach der jeweiligen Kinderzahl erstattet werden, oder es eine Spitzabrechnung geben wird. Regelmäßig werde von kommunaler Seite auch die Frage gestellt, auf welcher gesetzlichen Grundlage die Rückerstattung erfolge, nannte Tischner einen weiteren entscheidenden Punkt. „Diese Fragen müssen schnell und im Sinne von Eltern und Kommunen geklärt werden. Es kann nicht sein, dass den Kommunen durch mangelnde Verlässlichkeit der Landesregierung Einnahmen fehlen, die sie in diesen Zeiten dringend brauchen“, so der CDU-Bildungspolitiker.
Felix Voigt
Pressesprecher