Nachbesserungen von rot-rot-grün greifen zu kurz
Tischner weiter: „Mit dem Gesetzentwurf der CDU-Fraktion liegt eine Alternative auf dem Tisch, die den Schulen in freier Trägerschaft für die nächsten Jahre tatsächlich eine verlässliche finanzielle Grundlage bietet und sie von übermäßiger Bürokratie entlastet.“ Darin enthalten sind unter anderem eine jährliche Progression von drei Prozent zum Ausgleich der Lohn- und Kostensteigerungen sowie weitgehende Vereinfachungen bei der Genehmigung von Schulleitungen und Lehrern. „Mit dem Vorschlag der CDU wäre sichergestellt, dass die Lehrer an Schulen in freier Trägerschaft nicht von der Gehaltsentwicklung ihrer Kollegen an staatlichen Schulen abgekoppelt werden. Schafft es der Gesetzentwurf von Rot-Rot-Grün ins Gesetzblatt, wird genau dies passieren“, so Tischner. Die Regierungskoalition hat lediglich eine jährliche Steigerung von 1,9 Prozent vorgesehen.„Die mündliche Anhörung zahlreicher Vertreter der Schulen in freier Trägerschaft in der vergangenen Woche hat gezeigt, dass der bereits im Februar 2015 eingereichte CDU-Gesetzentwurf deutlich näher an den Erfordernissen der Praxis und dem tatsächlichen Bedarf der Träger ist. Der rot-rot-grüne Gesetzentwurf greift hier zu kurz, auch mit den nun beschlossenen Nachbesserungen“, so Tischner abschließend.
Kristina Scherer
Referentin für Öffentlichkeitsarbeit