CDU erwartet von Bestattungsrechtsänderungen vernünftigen Interessenausgleich
Fiedler: „Bestand der Friedhöfe in Dörfern und Städten nicht gefährden“
Erfurt – Die CDU-Fraktion wird die vorgeschlagene Novelle des Bestattungsrechts danach beurteilen, „ob sie einen vernünftigen Interessenausgleich zwischen Hinterbliebenen, Kommunen und Kirchen gewährleistet und den Bestand der Friedhöfe in den Dörfern und Städten nicht gefährdet“. Das hat der innenpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Thüringer Landtag, Wolfgang Fiedler, zu Änderungsvorschlägen am Bestattungsgesetz und Thüringer Waldgesetz gesagt. Die Landesregierung hat heute Änderungen bestattungsrechtlicher und waldrechtlicher Vorschriften vorgestellt.
Für Fiedler sind „Friedhöfe Orte des Gedenkens und in vielen Kommunen im Übrigen auch Stätten der Begegnung. Das sollen sie auch bleiben können“. Sofern deren Existenz gesichert ist, ist der Innenpolitiker auch zu einer ergebnisoffenen Diskussion über Waldfriedhöfe in der Trägerschaft der Kommunen und der Kirchen bereit. Er erinnerte daran, dass die Friedhöfe Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge sind. „Es darf nicht dahin kommen, dass Gemeinden, Städte und Kirchen auf den Kosten sitzenbleiben, derweil andere mit den Friedhöfen Geld verdienen“, so Fiedler wörtlich.
Die CDU-Fraktion werde den von der Landesregierung vorgelegten Gesetzentwurf unter dieser Maßgabe prüfen. „Das Thema verlangt Fingerspitzengefühl und Verständnis für die kulturellen Traditionen des Landes. Das heißt, die Diskussion benötigt vor allem ausreichend Zeit“, schloss der Innenpolitiker.
Dr. Karl-Eckhard Hahn
Pressesprecher
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Wer Wissenswertes über die Gedenkstätte finden möchte, kann sich auf der Homepage www.brehm-gedenkstaette.de informieren.
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